Artikel-Informationen
erstellt am:
14.03.2022
Ansprechpartner/in:
Richterin am Landgericht Maike Block-Cavallaro
Landgericht Braunschweig
Pressesprecherin Block-Cavallaro
Münzstraße 17
38100 Braunschweig
Tel: 0531-488-2374
Fax: 0531-488-2550
„Verräter“ oder „Helden“?
Zum 70. Jahrestag und Gedenken an den sog. „Remer-Prozesses“ beginnt am 15.03.2022 in den Räumen des Landgerichts Braunschweig eine Ausstellung mit dem Titel „Verräter“ oder „Helden“? -Der „Prozess um den 20. Juli 1944“ vor dem Landgericht Braunschweig 1952. Die öffentliche Ausstellung findet bis zum 30.04.2022 statt und kann während der Öffnungszeiten des Gerichts besucht werden.
Hierbei handelt es sich um eine Sonderausstellung der Gedenkstätte Deutscher Widerstand, die am 14.03.2022 unter dem Titel „Verräter“ oder „Helden“? Fritz Bauer und der „Prozess um den 20. Juli 1944“ in Berlin eröffnet und dem Landgericht Braunschweig freundlicherweise zeitgleich zur Verfügung gestellt wird. Die Ausstellung beleuchtet die Rolle der Prozessbeteiligten, die Gewissenskonflikte des Vorsitzenden Richters und den historischen und moralischen Hintergrund der Ereignisse.
Zum Hintergrund:
Im März 1952 wurde der sog. „Remer-Prozess“ vor der Dritten Großen Strafkammer des Braunschweiger Landgerichts gegen den ehemaligen Generalmajor Otto Ernst Remer (18.08.1912- 04.10.1997) wegen übler Nachrede und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener geführt, die dieser am 03.05.1951 im Rahmen einer SRP-Wahlkampfveranstaltung in Braunschweig vor den etwa 1.000 Besuchern öffentlich von sich gab, als er aufgefordert wurde, zu den Ereignissen vom 20.Juli 1944 Stellung zu nehmen. Insbesondere der Satz: „Diese Verschwörer sind zum Teil in starkem Maße Landesverräter gewesen, die vom Ausland bezahlt wurden" erregte in hohem Maß die Gemüter und war Gegenstand der Anklage.
In dem Prozess traten Angehörige der verstorbenen Widerstandskämpfer (Marion Gräfin Yorck von Wartenburg, Uwe Jessen, Annedore Leber und Alexander von Hase) als Nebenkläger auf. Nach Vernehmung von Historikern und Angehörigen als Sachverständige und Zeugen zu den Motiven der Widerstandskämpfer kam das Gericht zum Ergebnis, dass „in dem letztgenannten Satz der Diskussionsrede des Angeklagten (…) nicht nur das in der Bezeichnung "Landesverräter" enthaltene Werturteil über die Widerstandskämpfer des 20. Juli 1944 (liege), sondern darüber hinaus, wie sich aus dem Zusammenhang der Ausführungen des Angeklagten eindeutig ergibt, dem Sinne nach auch die Behauptung der Tatsache, daß die Männer des 20. Juli 1944 zum Teil in starkem Maße Landesverrat verübt hätten und vom Ausland dafür bezahlt worden seien. Diese von dem Angeklagten behauptete, jedes einzelne Mitglied des "Goerdeler-Kreises" und des "Kreisauer Kreises" in der Ehre kränkende und daher zum Strafantrag berechtigende Tatsache, ist nicht erweislich wahr. Ihre Verlautbarung war rechtswidrig.“ Die Widerstandskämpfer hätten nicht mit dem Vorsatz, das Wohl des Reiches zu gefährden, gehandelt. Im Gegenteil hätten diese dem Reich dienen und weiteren Schaden vom deutschen Volk abwenden wollen.
Das Urteil ist abrufbar unter der Fundstelle openJur 2019, 28125 (Remer-Prozess). Nach vier Verhandlungstagen, am 15.03.1952, verurteilte die Dritte Große Strafkammer Remer unter dem Vorsitz des Vorsitzenden Richters Joachim Heppe wegen übler Nachrede in Tateinheit mit Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten. Remer flüchtete ins Ausland und entzog sich so der Vollstreckung der Freiheitsstrafe.
Kontakt:
Richterin am Landgericht Maike Block-Cavallaro Pressesprecherin Landgericht Braunschweig Münzstraße 17 38100 Braunschweig Tel.: 0531 488-2374 bzw. 0151/26355014 Fax: 0531 488-2549 |
Richter am Landgericht Bastian Willers Pressesprecher Landgericht Braunschweig Tel.: (0531) 488-2372 bzw. 0175/4933695 Fax: (0531) 488-2665 E-Mail: lgbs-pressestelle@justiz.niedersachsen.de |
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14.03.2022
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