Corona Hinweise
Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Corona-Maßnahmen auch über den 02.04.2022 hinaus gelten.
Um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, ist es weiterhin erforderlich, persönliche Kontakte zu beschränken. Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten, Anliegen soweit möglich schriftlich vorzubringen. Es besteht die Möglichkeit, telefonisch mit dem Landgericht Kontakt aufzunehmen (0531/488-0) und zu erfragen, ob für das jeweilige Anliegen tatsächlich ein persönliches Erscheinen bei Gericht notwendig ist. Die telefonische Erreichbarkeit besteht in der Zeit von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr.
Alle Besucherinnen und Besucher sowie Verfahrensbeteiligte können auf Anordnung der Vorsitzenden Richterinnen und Richter in den Gerichtsälen verpflichtet werden, eine medizinische Maske (FFP2-Maske/Maske des Standards KN95/N95) zu tragen. Solche Masken werden nicht gestellt, sie sind mitzubringen.
Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind nur Personen, für die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung, zum Beispiel einer schweren Herz- oder Lungenerkrankung, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist und die dies durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung glaubhaft machen können, Auch Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind nicht verpflichtet, eine Maske zu tragen.
Sofern Sie die einschlägigen Krankheitssymptome aufweisen, dürfen Sie das Gebäude nicht betreten.
Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem Schutz. Vielen Dank!
Groß
Präsident des Landgerichts