Artikel-Informationen
erstellt am:
15.01.2021
Ansprechpartner/in:
Maike Block-Cavallaro
Landgericht Braunschweig
Richterin am Landgericht
Münzstraße 17
38100 Braunschweig
Tel: 0531-488-2374
Mit Beschluss vom 14.01.2021 hat die 16. Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Braunschweig das Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Volkswagen AG Prof. Dr. Martin Winterkorn auf den Antrag der Staatsanwaltschaft Braunschweig vorläufig eingestellt (Az. 16 KLs 75/19).
Eine Einstellung des Strafverfahrens gem. § 154 Abs. 2 StPO nach Erhebung der öffentlichen Anklage kommt in Betracht, wenn die zu erwartende Strafe im Hinblick auf die Straferwartung wegen einer anderen Tat nicht beträchtlich ins Gewicht fällt. Davon geht die Wirtschaftsstrafkammer aus, weil die Straferwartung im sogenannten NOx-Verfahren (Az. 6 KLs 23/19), in dem Prof. Dr. Martin Winterkorn ebenfalls angeklagt ist, deutlich höher ist als in dem Verfahren wegen Marktmanipulation nach WpHG und im Falle einer Verurteilung in beiden Verfahren eine Gesamtstrafe zu bilden wäre. Dabei würde die Verurteilung wegen der Marktmanipulation nicht zu einer wesentlichen Erhöhung der Gesamtstrafe führen.
Nachdem die 6. Wirtschaftsstrafkammer in dem Eröffnungsbeschluss des NOx-Verfahrens vom 08.09.2020 ( Az. 6 KLs 23/19) unter anderem gegen den Angeklagten Prof. Dr. Martin Winterkorn einen hinreichenden Tatverdacht wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs angenommen hat, beträgt der Strafrahmen hier mindestens 1 Jahr bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe.
Der Straftatbestand der Marktmanipulation wird dagegen mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft.
Gegen die vorläufige Einstellung gem. § 154 StPO gibt es keine Beschwerdemöglichkeit.
Die Anklage wegen des Verdachts der Marktmanipulation richtete sich ursprünglich gegen drei Angeschuldigte. Während die Kammer mit Beschluss vom 24.09.2020 ( vgl. Pressemitteilung vom 24.09.2020) die Anklage gegen Prof. Dr. Martin Winterkorn zugelassen und Hauptverfahren eröffnet hat, ist das Verfahren gegen die vormals Mitangeschuldigten, den Aufsichtsratsvorsitzenden Hans Dieter Pötsch und den Vorstandsvorsitzenden Dr. Herbert Diess der Volkswagen AG, im Mai 2020 gegen Zahlung von jeweils 4,5 Millionen Euro an die Staatskasse eingestellt worden (§ 153a StPO).
Voraussichtlicher Prozessbeginn im NOx-Verfahren ist am 25. Februar 2021 (vgl. Pressemitteilung vom 15.10.2020).
Zum Hintergrund
Die vorläufige Einstellung beruht auf § 154 Abs.2 i.V.m. Abs.1 StPO:
(1) Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung einer Tat absehen,
(2) Ist die öffentliche Klage bereits erhoben, so kann das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft das Verfahren in jeder Lage vorläufig einstellen.
(3) Ist das Verfahren mit Rücksicht auf eine wegen einer anderen Tat bereits rechtskräftig erkannten Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung vorläufig eingestellt worden, so kann es, falls nicht inzwischen Verjährung eingetreten ist, wieder aufgenommen werden, wenn die rechtskräftig erkannte Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung nachträglich wegfällt.
(5) Hat das Gericht das Verfahren vorläufig eingestellt, so bedarf es zur Wiederaufnahme eines Gerichtsbeschlusses.
Kontakt:
Richterin am Landgericht
Maike Block-Cavallaro
Pressesprecherin
Landgericht Braunschweig
Münzstraße 17
38100 Braunschweig
Tel.: 0531 488-2374 bzw. 0178 3407304
Fax: 0531 488- 2549
E-Mail: lgbs-pressestelle@justiz.niedersachsen.de
Richter am Landgericht
Dr. Stefan Bauer-Schade
Pressesprecher
Landgericht Braunschweig
Münzstraße 17
38100 Braunschweig
Tel.: 0531 488-2391 bzw. 0175 4933695
Fax: 0531 488-2549
E-Mail: lgbs-pressestelle@justiz.niedersachsen.de
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erstellt am:
15.01.2021
Ansprechpartner/in:
Maike Block-Cavallaro
Landgericht Braunschweig
Richterin am Landgericht
Münzstraße 17
38100 Braunschweig
Tel: 0531-488-2374