Artikel-Informationen
erstellt am:
24.03.2022
Mit Beschluss vom 16.02.2022 hat das Landgericht Braunschweig die Revision des Angeklagten vom 12.10.2021 in der Sache 9 Ks 115 Js 61320/11 (9/21) als unzulässig verworfen, da keine Begründung erfolgte (vgl. § 346 Abs.1 Strafprozessordnung, s.u.).
Der Angeklagte hatte am 14.12.2011 in Helmstedt seinen Bekannten in dessen Wohnung erstochen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Pressevorschau von Juli 2021 verwiesen.
Die 9.Strafkammer hatte nach acht Verhandlungstagen in der Zeit von Juli bis Oktober 2021 mit Urteil vom 12.10.2021 den Angeklagten aufgrund einer Reihe von Indizien wegen heimtückischen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, nachdem die Kammer zunächst von Habgier als Tatmotiv ausgegangen war. Aufgrund neuer Erkenntnisse hatte die Polizei in diesem „cold-case“-Verfahren Ende 2020 die Ermittlungen wiederaufgenommen.
Seine gegen das Urteil eingelegt Revision blieb ohne Begründung, sodass sie als unzulässig verworfen wurde. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
Zum Hintergrund:
§ 346 Strafprozessordnung
Verspätete oder formwidrige Einlegung
(1) Ist die Revision verspätet eingelegt oder sind die Revisionsanträge nicht rechtzeitig oder nicht in der in § 345 Abs.2 vorgeschriebenen Form angebracht worden, so hat das Gericht, dessen Urteil angefochten wird, das Rechtsmittel durch Beschluss als unzulässig zu verwerfen.
(2) Der Beschwerdeführer kann binnen einer Woche nach Zustellung des Beschlusses auf die Entscheidung des Revisionsgerichts antragen. In diesem Falle sind die Akten an das Revisionsgericht einzusenden; die Vollstreckung des Urteils wird jedoch hierdurch nicht gehemmt. Die Vorschrift des § 35a gilt entsprechend.
Kontakt:
Richterin am Landgericht Lisa Rust Pressesprecherin Landgericht Braunschweig Tel.: (0531) 488-2546 bzw. 0175/5047289 Fax: (0531) 488-2665 E-Mail: lgbs-pressestelle@justiz.niedersachsen.de |
Richterin am Landgericht Maike Block-Cavallaro Pressesprecherin Landgericht Braunschweig Münzstraße 17 38100 Braunschweig Tel.: 0531 488-2374 bzw. 0151/26355014 Fax: 0531 488-2549 |
Artikel-Informationen
erstellt am:
24.03.2022