Artikel-Informationen
erstellt am:
15.03.2022
Ansprechpartner/in:
Richterin am Landgericht Maike Block-Cavallaro
Landgericht Braunschweig
Pressesprecherin Block-Cavallaro
Münzstraße 17
38100 Braunschweig
Tel: 0531-488-2374
Fax: 0531-488-2550
Mit Beschluss vom 08. Februar 2022 (Aktenzeichen 6 StR 556/21)hat der BGH (Bundesgerichtshof) die Revision des Angeklagten gegen das Urteilder 1. Großen Strafkammer vom 27.05.2021, Aktenzeichen 1 KLs 407 Js 42382/17 (88/19),als unbegründet verworfen.
Nach 12 Verhandlungstagen in der Zeit März bis Mai 2021 (zumAnklagevorwurf s. Pressevorschau März 2021) hatte die Strafkammer denAngeklagten wegen Untreue in 29 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3Jahren verurteilt und im Übrigen freigesprochen. Ferner wurde die Einziehungder bei der Tat erlangten Werte in Höhe von 153.344,56 € im Wege der Vermögensabschöpfungangeordnet. Ferner wurde Bargeld in Höhe von 120.337,14 €, welches sich aufKonten des Angeklagten befand und aus weiteren Straftaten stammte, eingezogen.
Gegen das Urteil hatte der Angeklagte in vollem UmfangRevision eingelegt und in der Begründung insbesondere die fehlerhafteBeweiswürdigung als auch die von der Kammer verhängte Strafe angegriffen. DerBGH hat die Revision auf Kosten des Angeklagten als unbegründet verworfen. Damitist das Urteil rechtskräftig.
Kontakt:
Richterin am Landgericht Maike Block-Cavallaro Pressesprecherin Landgericht Braunschweig Münzstraße 17 38100 Braunschweig Tel.: 0531 488-2374 bzw. 0151/26355014 Fax: 0531 488-2549 E-Mail: lgbs-pressestelle@justiz.niedersachsen.de |
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