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erstellt am:
09.05.2022
Urteil wegen Mordes in Helmstedt rechtskräftig
Mit Beschluss vom 20.04.2022 (Aktenzeichen 6 StR 116/22) hat der BGH (Bundesgerichtshof) die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der Schwurgerichtskammer vom 03.09.2021, 9 Ks 112 Js 60718/20 (8/21), als unbegründet verworfen.
Die Anklage warf dem damals 37-jährigen vor, seine Ehefrau im Schlafzimmer der gemeinsamen Wohnung in Helmstedt mit zahlreichen Messerstichen getötet zu haben. Er habe sein Leben zukünftig mit einer anderen Partnerin verbringen wollen, aus finanziellen Gründen jedoch keine Scheidung gewollt haben (zum Anklagevorwurf im Einzelnen s. Pressevorschau Juni 2021).
Die 9.Strafkammer hat den Angeklagten nach 11 Verhandlungstagen in der Zeit vom Juni bis September 2021 am 03.09.2021 ausschließlich aufgrund von Indizien wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Angeklagte hat hiergegen in vollem Umfang Revision, mit dem Ziel eines Freispruchs, eingelegt. Die eingelegte Revision ist erfolglos geblieben und vom BGH verworfen worden. Damit ist auch dieses Urteil der 9. Strafkammer rechtskräftig.
Kontakt:
Richterin am Landgericht Lisa Rust Pressesprecherin Landgericht Braunschweig Tel.: (0531) 488-2546 bzw. 0175/5047289 Fax: (0531) 488-2665 E-Mail: lgbs-pressestelle@justiz.niedersachsen.de |
Richterin am Landgericht Maike Block-Cavallaro Pressesprecherin Landgericht Braunschweig Münzstraße 17 38100 Braunschweig Tel.: 0531 488-2374 bzw. 0151/26355014 Fax: 0531 488-2549 |
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09.05.2022