Artikel-Informationen
erstellt am:
01.09.2026
4. Strafkammer lässt Anklage gegen AfD-Abgeordnete teilweise zu und eröffnet vor dem Amtsgericht
Die 4. Strafkammer hat mit Beschluss vom 20.08.2026 die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Göttingen wegen fünf Taten zugelassen und das Hauptverfahren zum Amtsgericht Helmstedt eröffnet. Im Übrigen hat es die Eröffnung des Hauptverfahrens hinsichtlich zwei weiterer Taten aus rechtlichen Gründen abgelehnt.
Soweit die Kammer das Hauptverfahren eröffnet hat, hat sie darauf hingewiesen, dass die rechtliche Bewertung von derjenigen der Staatsanwaltschaft Göttingen abweiche.
Die Kammer hat in vier Fällen eine Beleidigung, nicht aber Volksverhetzung bzw. volksverhetzende Beleidigung angenommen, weil u.a. kein Angriff auf die Menschenwürde vorliege bzw. unter Berücksichtigung von Art. 5 GG es bei drei weiteren Beiträgen an einem tauglichen Angriffsobjekt und an der Störung des öffentlichen Friedens fehle. Hinsichtlich einer weiteren Tat ist die Kammer von einem hinreichenden Tatverdacht wegen gefährdenden Verbreitens personenbezogener Daten gemäß § 126a StGB ausgegangen.
Im Übrigen hat die Kammer die Eröffnung betreffend zwei der angeklagten Tatvorwürfe abgelehnt. Insoweit sei der von der Staatsanwaltschaft Göttingen angenommene Straftatbestand der Volksverhetzung nicht erfüllt sei, weil durch diese Beiträge u.a. der öffentliche Frieden nicht gestört werde.
Die Kammer hat das Verfahren -soweit es die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen hat- vor dem Amtsgericht Helmstedt eröffnet, weil aus Sicht der Kammer die Voraussetzungen des § 24 Abs. 1 Nr. 3 GVG nicht erfüllt sind.
Gegen die teilweise Nicht-Eröffnung sowie gegen die Eröffnung vor dem Amtsgericht steht der Staatsanwaltschaft Göttingen das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu.
Zum Hintergrund:
§ 24 Gerichtsverfassungsgesetz [Zuständigkeit in Strafsachen]
(1) 1In Strafsachen sind die Amtsgerichte zuständig, wenn nicht
· 3.die Staatsanwaltschaft wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit von Verletzten der Straftat, die als Zeugen in Betracht kommen, des besonderen Umfangs oder der besonderen Bedeutung des Falles Anklage beim Landgericht erhebt.
Kontakt:
|
Nr. 35/2026 Lisa Rust und Benedikt Eicke Pressestelle Münzstraße 17, 38100 Braunschweig |
Tel.: (0531) 488-2284 bzw. 0175/5047289 oder 0531 488-2208 bzw. 0175/4933695 Fax: (0531) 488 2665 |
Artikel-Informationen
erstellt am:
01.09.2026