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erstellt am:
13.02.2024
Urteil der 9. Strafkammer vom 06.06.2023 wegen versuchter Anstiftung zum Verbrechen (Mord) rechtskräftig
Mit Beschluss vom 24.01.2024 (6 StR 548/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revisionen der beiden Angeklagten gegen das Urteil der 9. Strafkammer vom 06.06.2023, Aktenzeichen 9 Ks 116 Js 69958/22 (2/23), als unbegründet verworfen.
Den Angeklagten war vorgeworfen worden, dass sie die Tötung ihres ehemaligen Lebensgefährten bzw. Schwiegersohns in Auftrag gegeben hätten. Der Zeuge, der zum Schein den Auftrag übernommen habe, habe sich anschließend an die Polizei gewendet und bei der Überführung der Angeklagten geholfen (s. Pressevorschau Mai 2023).
Die 9. Strafkammer hatte nach fünf Verhandlungstagen am 06.06.2023 die beiden Angeklagten wegen gemeinschaftlicher versuchter Anstiftung zum Verbrechen (Mord) zu Freiheitsstrafen verurteilt. Die damals 41-jährige Angeklagte ist zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten und die damals 69-jährige Angeklagte zu 3 Jahren verurteilt worden.
Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der Angeklagten als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
Kontakt:
Richterin am Landgericht |
Richter am Landgericht |
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13.02.2024