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Informationen für Menschen mit Behinderung

Informationen für Menschen mit Behinderung

Parken

Eine Reihe von entsprechend gekennzeichneten Behindertenparkplätzen befindet sich in der Münzstraße auf Höhe der Hausnummer 16.

Zugang zum Gericht

Der Haupteingang des Landgerichts ist - historisch bedingt - bedauerlicherweise nicht barrierefrei gestaltet.

Links neben dem Haupteingang des Landgerichts befindet sich eine für Rollstuhlfahrer erreichbare Klingel und Gegensprechanlage, über die die Information angerufen werden kann, um Hilfe beim Zugang zum Landgericht zu erhalten. Die Wachtmeisterinnen und Wachtmeister helfen Menschen mit Gehbehinderung auf Anforderung gern, um in das Gebäude zu gelangen.

Ein rollstuhlgerechter Zugang befindet sich auf der Rückseite des Gerichtsgebäudes (Straße „Kleine Burg“). Von der Münzstraße kommend biegen Sie vor dem Dom links in die Fußgängerzone. Nach etwa 50 Metern sehen Sie linker Hand das Hoftor. Dort befinden sich ebenfalls eine Klingel und eine Sprechstelle, die Sie mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Information verbindet.

Im Gericht

Alle Gebäudeteile verfügen über Aufzüge.

Menschen mit Behinderung wenden sich bitte bei Bedarf an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Information, die gern behilflich sind und Sie auf Wunsch während Ihres Aufenthalts im Landgericht begleiten.

Behindertengerechtes WC

Das Landgericht verfügt über ein behindertengerechtes WC. Dieses liegt im 1. Obergeschoss. Selbständigen und kostenlosen Zugang haben Sie mit Hilfe des Euroschlüssels. Sind Sie nicht Inhaber eines solchen, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Information.


Weitere Allgemeine Hinweise zur Barrierefreiheit finden Sie hier.

Bild zum Thema Hinweise für Gehbehinderte Bildrechte: grafolux & eye-server
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