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Apostillen und Legalisationen

Im Ausland werden öffentliche deutsche Urkunden oft nur dann anerkannt, wenn sie für die Verwendung im Ausland beglaubigt sind. Diese Beglaubigung erfolgt als Apostille oder Legalisation.

Die Apostille oder Legalisation bestätigt die Echtheit einer Unterschrift, die Amtseigenschaft, in welcher der/die Unterzeichner/-in gehandelt hat, und ggf. die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist.

Sofern Sie nicht wissen, ob Sie eine Apostille oder eine Legalisation benötigen, informieren Sie sich bitte vorab auf der Internetseite (Beglaubigung / Legalisation / Apostille / Beschaffung von Urkunden - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)) des Auswärtigen Amtes in Berlin.

Die Erteilung einer Apostille/Legalisation durch das Landgericht Braunschweig wird nur mit vollständig ausgefülltem Antrag bearbeitet.


Antrag:

Antragsformular für Apostille und Legalisation (Überbeglaubigung)


Der Antrag ist auf dem Postweg zu übersenden an das

Landgericht Braunschweig
-Der Präsident-
Münzstraße 17
38100 Braunschweig


Dem Antrag muss beigefügt werden:

- das Original der zu beglaubigenden Urkunde / des zu beglaubigenden Dokuments

- die Angabe, in welchem Land die Urkunde / das Dokument verwendet werden soll


Sollten Sie den Antrag persönlich stellen wollen, bringen Sie bitte zu Ihrer Legitimation außerdem einen Personalausweis, einen Reisepass oder einen Aufenthaltstitel mit.

Die für Apostillen und Legalisation zuständige Geschäftsstelle hat montags bis freitags in der Zeit von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr Sprechzeiten.

Telefonisch sind die Ansprechpartner/-innen erreichbar unter 0531/488-2209, -2210 und -2212.


Kosten:

Für die Erteilung einer Apostille oder Legalisation entsteht eine Festgebühr von 25,00 € je notarielle Urkunde/notarielles Dokument.

Für gerichtliche Dokumente entsteht eine Festgebühr in Höhe von 15,00 €.

Sie erhalten eine Kostenrechnung, um den Betrag zu überweisen.


Zuständigkeiten:

Zuständigkeit des Landgerichts Braunschweig:

- Notarielle Urkunden (z. B. Vollmachten, Verträge) der Notarinnen und Notare aus dem Landgerichtsbezirk Braunschweig
-
Gerichtsurkunden des Landgerichts Braunschweig bzw. der Amtsgerichte Bad Gandersheim, Clausthal-Zellerfeld, Goslar, Helmstedt, Salzgitter, Seesen, Wolfenbüttel, Wolfsburg sowie der in Braunschweig ansässigen Fachgerichte und hiesigen Staatsanwaltschaft.
(Dies kann zum Beispiel ein Erbschein, ein Scheidungsbeschluss, ein Handelsregisterauszug sein.)

Zuständigkeit des Amtsgerichts Braunschweig:

Urteile, Beschlüsse, Auszüge aus dem Handelsregister usw., welche durch das Amtsgericht Braunschweig erstellt wurden, können nur dort bearbeitet werden. Bitte wenden Sie sich an das Amtsgericht Braunschweig.

Zuständigkeit des Landgerichts Hannover:

Übersetzungen von den oben genannten Urkunden durch eine ermächtigte Übersetzerin oder einen ermächtigten Übersetzer


Für andere öffentliche Urkunden sind u.a. die Polizeidirektionen und das Bundesverwaltungsamt zuständig. Eine Übersicht hierzu erhalten Sie auf der Homepage des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport sowie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.


Hinweis: Private Urkunden, die im Ausland verwendet werden sollen, können nicht beglaubigt werden.



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