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Merkblatt für Dolmetscher

Dolmetscher und Übersetzer beherrschen mehrere Sprachen. Mit ihrer Hilfe können sich Menschen mit unterschiedlichen Muttersprachen miteinander verständigen. Für Notare, Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht sind sie die Schnittstelle zu Mandanten, Zeugen, Beschuldigten, Angeklagten und Parteien.

Dabei meint Dolmetschen das mündliche Übertragen des gesprochenen Wortes in eine andere Sprache, Übersetzen das Übertragen von Geschriebenem.

Zuständig für die allgemeine Beeidigung von Dolmetschern und die Ermächtigung von Übersetzern ist seit dem 01.01.2011 das Landgericht Hannover. Damit die Gerichte, Notare und Behörden bei Bedarf schnell und ohne besondere Nachforschungen qualifizierte Sprachmittler finden, wird dort ein Verzeichnis der allgemein beeidigten Dolmetscher und Übersetzer geführt.

Die Eintragung in die Dolmetscherliste bedeutet aber weder eine Anstellung noch führt sie zwangsläufig zu Aufträgen. Vielmehr ist es den Richtern und Notaren selbst überlassen, welche Dolmetscher oder Übersetzer sie im Einzelfall heranziehen. Ihnen steht auch bereits eine größere Zahl allgemein beeidigter Dolmetscher und Übersetzer für alle gebräuchlichen Sprachen zur Verfügung. Die Aussicht, gerade wegen der allgemeinen Beeidigung ein regelmäßiges Einkommen zu erzielen, ist daher relativ gering.

Mit der allgemeinen Beeidigung können Sie sich als "Vom Landgericht Hannover für das Gebiet des Landes Niedersachsen allgemein beeidigter Dolmetscher/Übersetzer für die ... Sprache" bezeichnen. Im Falle Ihrer Zuziehung durch ein Gericht oder einen Notar bzw. eine Notarin genügt ab diesem Zeitpunkt statt der Eidesleistung im Einzelfall die Berufung auf den allgemeinen Eid.

Bezeichnungen wie "gerichtlich zugelassen", "Übersetzer/in der Behörde", "Gerichtsdolmetscher/in" sind dagegen nicht zulässig.

Die Beeidigung der Dolmetscher und die Ermächtigung der Übersetzer, welche vor dem 01.01.2011 beim Landgericht Braunschweig aufgrund der früheren Rechtslage vorgenommen wurden, erlöschen mit dem Ablauf des 31.12.2015. Es ist daher rechtzeitig ein neuer Antrag auf Beeidigung oder Ermächtigung beim Landgericht Hannover zu stellen.

Alle hier beeidigten Dolmetscher und ermächtigten Übersetzer wurden bislang in die beim Landgericht Braunschweig geführte Dolmetscherliste eingetragen. Da die Zuständigkeit des Landgerichts Braunschweig für die allgemeine Beeidigung und Ermächtigung ab dem 01.01.2011 nicht mehr gegeben ist, wird auch die Dolmetscherliste hier nicht mehr aktualisiert. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist ab Oktober 2012 eine automatische Aufnahme in das Verzeichnis der Dolmetscher/Übersetzer nicht mehr möglich. Voraussetzung, um in die Datenbank aufgenommen zu werden, ist eine Registrierung beim Landgericht Hannover. Wenn Sie eine Aufnahme in das Verzeichnis wünschen, setzen Sie sich bitte mit dem Landgericht Hannover, Postfach 37 29, 30037 Hannover, Abteilung 316 E, in Verbindung. Aktuelle Informationen sind ferner über die Internetseite des Landgerichts Hannover abrufbar.


Gerichte müssen wegen einer Änderung der Mitteilungsverordnung künftig Zahlungen an u. a. Schöffinnen und Schöffen in bestimmten Fällen dem Finanzamt mitteilen. Nähere Hinweise finden Sie hier.

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