Führungsaufsicht bei dem Landgericht Braunschweig
Um dieses Ziel zu erreichen, arbeiten die Mitarbeiter der Führungsaufsicht und der Bewährungshilfe eng zusammen. Die Betreuungsarbeit wird von den Bewährungshelfern wahrgenommen. Der Führungsaufsichtsstelle obliegt primär die Überwachung der Probanden.
Führungsaufsicht tritt in der Praxis zumeist kraft Gesetzes ein. Sie kann jedoch auch vom Gericht bei bestimmten Delikten angeordnet werden.
Bei der Führungsaufsichtsstelle des Landgerichts Braunschweig ergibt sich die Führungsaufsicht in der überwiegenden Zahl der Fälle aus § 68 f StGB. Nach dieser Vorschrift tritt nach vollständiger Verbüßung einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat Führungsaufsicht kraft Gesetzes ein. Bei bestimmten Straftaten des Sexualstrafrechts genügt wegen der besonderen Gefahrenlage sogar eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr.
Führungsaufsicht tritt - ebenfalls wegen der besonderen Gefährlichkeit der Täter - auch dann ein, wenn die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt zu Bewährung ausgesetzt wird. Ein bedeutender Fall der Führungsaufsicht kraft Gesetzes liegt schließlich vor, wenn Probanden aus der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt entlassen werden, weil der Zweck der Unterbringung aus Gründen, die in der Person des Untergebrachten liegen, nicht erreicht werden kann.
Die Führungsaufsicht dauert in der Regel mindestens zwei und höchstens fünf Jahre. Im Ausnahmefall kann jedoch bei besonders gefährlichen Straftätern auch lebenslängliche Führungsaufsicht angeordnet werden.
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Tel: 0531/488-2232 und 2267
Führungsaufsicht