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Verfahren vor der 16. Strafkammer des Landgerichts Braunschweig gegen Prof. Dr. Winterkorn - Aktenzeichen 16 KLs 411 Js 23888/16 (75/19) Hier: Akkreditierung von Medienvertreter/innenVerfahren vor der 16. Strafkammer des Landgerichts Braunschweig

Verfahren vor der 16. Strafkammer des Landgerichts Braunschweig gegen Prof. Dr. Winterkorn - Aktenzeichen 16 KLs 411 Js 23888/16 (75/19)

Hier: Akkreditierung von Medienvertreter/innen

In dem Strafverfahren gegen den Angeklagten Prof. Dr. Winterkorn wegen des Verdachts des Betruges, der Falschaussage und der Marktmanipulation, Aktenzeichen 16 KLs 411 Js 23888/16 (75/19) (vgl. Pressemitteilungen vom 06.09.2021, 28.12.2023 und 15.03.2024) hat der Vorsitzende der 16. Strafkammer – Wirtschaftsstrafkammer – aufgrund des bekundeten Medieninteresses und des öffentlichen Interesses ein Akkreditierungsverfahren für Medienvertreterin/innen angeordnet.

Die Hauptverhandlung beginnt am

Dienstag, den 03. September 2024, 11:00 Uhr,

Saal 141 des Landgerichts Braunschweig,

Münzstraße 17, 38100 Braunschweig

Die weiteren Fortsetzungstermine entnehmen Sie bitte der gesonderten Pressemitteilung „Terminübersicht für die 16. Strafkammer in dem Verfahren 16 KLs 75/19“.

Akkreditierung von Medienvertreter/innen

Der Vorsitzende der 16. Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) hat mit Verfügung vom 29.05.2024 angeordnet, dass ein Akkreditierungsverfahren durchgeführt wird.

Es wird insbesondere auf die festgelegte Akkreditierungsfrist hingewiesen. Diese

beginnt am Donnerstag, 13.06.2024, 12:00 Uhr (MEZ) und

endet am Donnerstag, 20.06.2024, 12:00 Uhr (MEZ).

Anträge, die vor Fristbeginn oder nach Ablauf der Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt. Mitteilungen über einen verfrühten Eingang erfolgen nicht.

Bitte beachten Sie, dass Anträge ausschließlich per Mail und ausschließlich über das Postfach der Pressestelle möglich sind. Die maßgebliche Mailadresse lautet:

lgbs-pressestelle@justiz.niedersachsen.de

Zur Vereinfachung der Abläufe ist das auf der Homepage zur Verfügung gestellte Akkreditierungsformular zu verwenden. Dieses kann auf der Homepage des Landgerichtes unter „Aktuelles“ und dort unter „Aktuelles/ Akkreditierungsverfahren- 16. Strafkammer (16 KLs 75/19)“ heruntergeladen werden. FAQ zum Akkreditierungsverfahren haben wir dort ebenfalls zur Erleichterung zusammengestellt. Anträge, die ohne Verwendung dieses Formulars gestellt oder nicht per E-Mail (ausschließlich) an das Postfach der Pressestelle gesandt werden, sind unzulässig und werden nicht berücksichtigt.

Für Medienvertreterin/innen stehen im Sitzungssaal 141 insgesamt 45 Sitzplätze zur Verfügung. Gehen innerhalb des Akkreditierungszeitraums mehr wirksame Gesuche ein als insgesamt Sitzplätze für Medienvertreter/innen vorhanden sind, werden die Sitzplätze zwischen den wirksamen Gesuchen für einzelne Medienkontingente gesondert nach dem Losverfahren vergeben. Einzelheiten ergeben sich aus der sitzungspolizeilichen Anordnung betreffend die Akkreditierung von Medienvertretern des Vorsitzenden, die ebenfalls auf der Homepage des Landgerichts „Aktuelles“ und dort unter „Aktuelles/ Akkreditierungsverfahren- 16. Strafkammer (16 KLs 75/19)“ eingesehen werden kann.

Die Reservierung der Sitzplätze erfolgt im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens lediglich für die Verhandlungstage, an denen in Saal 141 verhandelt wird. In Saal 141 werden Verhandlungstermine voraussichtlich dann stattfinden, wenn mit einem erhöhten Interesse der Öffentlichkeit und großem Medieninteresse zu rechnen ist (v.a. zu den ersten Prozesstagen, Schlussanträgen und zur Urteilsverkündung). An den Verhandlungstagen, die nicht in Saal 141 stattfinden, werden jeweils 15 Sitzplätze für Medienvertreter vorgehalten, die nach der Reihenfolge der Anmeldungen am jeweiligen Verhandlungstag vergeben werden.

Für Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal sind drei Fernsehteams (ein inländischer öffentlich-rechtlicher, ein inländischer privatrechtlicher Sender sowie ein internationaler Sender) und vier Fotograf/inn/en zugelassen. Die Bewerbung erfolgt ebenfalls mit dem Akkreditierungsantrag. Für den Fall, dass sich mehr als drei Fernsehteams bzw. vier Fotograf/inn/en um die Zulassung bewerben sollten, wird eine Poolbildung angeordnet. Die Bereitschaft zur Übernahme der Poolführerschaft ist mit dem Akkreditierungsantrag zu erklären. Es wird daher für die Akkreditierung von Fernsehteams bzw. Fotograf/inn/en dringend empfohlen, dem Akkreditierungsantrag die schriftliche Verpflichtung beizufügen, die Poolführerschaft zu übernehmen und auf entsprechende Anforderung gefertigte Foto- oder Filmaufnahmen anderen Rundfunk- und TV-Anstalten sowie Fotoagenturen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Gehen mehrere Anzeigen der Bereitschaft zur Übernahme der Poolführerschaft ein, wird die Poolführerschaft zwischen den wirksamen Gesuchen nach dem Losverfahren vergeben.

Die Antragsteller/innen erhalten nach Ablauf der Akkreditierungsfrist – voraussichtlich binnen 3 Wochen – durch die Pressestelle des Landgerichts Braunschweig eine Mitteilung darüber, ob ihre Bewerbung erfolgreich war.

Es wird um Beachtung der weiteren verbindlichen Anordnungen in der Sitzungsverfügung gebeten. Diese wird zu einem späteren Zeitpunkt sowohl auf der Homepage des Landgerichts als auch im Aushang des Landgerichts einsehbar sein.

Kontakt:

Richter am Landgericht

Benedikt Eicke

Pressesprecher

Landgericht Braunschweig

Münzstraße 17

38100 Braunschweig

Tel.: 0531 488-2208 bzw. 0175/4933695

Fax: 0531 488-2665

E-Mail: lgbs-pressestelle@justiz.niedersachsen.de

Richterin am Landgericht

Lisa Rust

Pressesprecherin

Landgericht Braunschweig
Münzstraße 17
38100 Braunschweig

Tel.: (0531) 488-2284 bzw. 0175/5047289

Fax: (0531) 488-2665

E-Mail: lgbs-pressestelle@justiz.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.05.2024

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