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Akkreditierung im sog. NOx-Verfahren

Hauptverhandlung im sog. NOx-Verfahren gegen fünf (ehemalige) Mitarbeiter der Volkswagen-AG wegen des Vorwurfs des banden- und gewerbsmäßigen Betruges und anderer Straftaten

Hier: Akkreditierung von Medienvertretern

In dem sog. NOx-Strafverfahren gegen fünf – teilweise ehemalige – Mitarbeiter der Volkswagen AG, darunter den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Winterkorn, (Az. 6 KLs 411 Js 49032/15 [23/19]) hat der Vorsitzende der 6. Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) zu dem bereits abgeschlossenen Akkreditierungsverfahren ein ergänzendes Akkreditierungsverfahren angeordnet, da im Rahmen des ersten Akkreditierungsverfahrens nicht alle Sitzplätze für Pressevertreter*innen vergeben worden sind und die nun noch für Pressevertreter*innen zur Verfügung stehen. Die bereits erteilten Zulassungen für Pressevertreter*innen bleiben bestehen.

Die Hauptverhandlung beginnt am

Donnerstag, den 16.09.2021, 09:30 Uhr, Großer Saal

in der Stadthalle Braunschweig, St. Leonhard 1, 38102 Braunschweig.

Hinsichtlich der weiteren angesetzten Hauptverhandlungstermine im Jahr 2021 wird auf die Pressemitteilung vom 24.03.2021 Bezug genommen.

Akkreditierung von Medienvertreter und Medienvertreterinnen

Der Vorsitzende der 6. Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) hat mit Verfügung vom 18.03.2021 angeordnet, dass ein ergänzendes Akkreditierungsverfahren durchgeführt wird.

Es wird insbesondere auf die festgelegte Akkreditierungsfrist hingewiesen. Diese

beginnt am Montag, 29. März 2021, 12:00 Uhr.

Der Vorsitzende der 6. Strafkammer hat das Akkreditierungsverfahren nicht zeitlich befristet.

Die Vergabe der verbliebenen Sitzplätze richtet sich nach der Reihenfolge des Eingangs der Akkreditierungen bei der Pressestelle des Landgerichts Braunschweig. Die Kontingentierungen gemäß Abschnitt III Nummer 3 der Anordnung vom 28.01.2021 finden keine Anwendung.

Anträge, die vor Fristbeginn eingehen, werden nicht berücksichtigt. Mitteilungen über einen verfrühten Eingang erfolgen nicht.

Bitte beachten Sie, dass Anträge ausschließlich per Mail und ausschließlich über das hierfür eingerichtete Akkreditierungspostfach möglich sind. Die maßgebliche Mailadresse lautet:

lgbs-pressestelle@justiz.niedersachsen.de

Ergänzung Akkreditierungsanordnung

 Antrag auf Akkreditierung als Medienvertreter

Zur Vereinfachung der Abläufe ist der anliegende Antrag auf Akkreditierung als Medienvertreter zu verwenden. Dieses kann auf der Homepage des Landgerichtes unter „Aktuelles“ und dort unter „Informationen NOx-Strafverfahren“ heruntergeladen werden. Anträge, die ohne Verwendung dieses Formblatts gestellt, oder nicht per E-Mail oder an andere Mailadressen der Justiz gesandt werden, sind unzulässig und werden nicht berücksichtigt.

Für Pressevertreterinnen und Pressevertreter stehen im Sitzungssaal insgesamt 40 Sitzplätze zur Verfügung, von denen nach dem Abschluss des ersten Akkreditierungsverfahrens 30 Plätze vergeben sind.

Die Plätze werden nach dem Zeitpunkt bzw. der Reihenfolge ihres Eingangs bei der Pressestelle des Landgerichts Braunschweig zwischen den wirksamen Anträgen vergeben. Einzelheiten ergeben sich aus der sitzungspolizeilichen Anordnung des Vorsitzenden vom 18.03.2021, die ebenfalls auf der Homepage des Landgerichts Braunschweig unter „Aktuelles“ und dort unter „Informationen NOx-Strafverfahren“ eingesehen werden kann.

Die Antragsteller*innen erhalten innerhalb von zwei Wochen nach Eingang ihrer Akkreditierung eine Mitteilung, ob ihre Akkreditierung erfolgreich war.

Kontakt:

Richter am Landgericht

Dr. Stefan Bauer-Schade

Pressesprecher

Landgericht Braunschweig

Münzstraße 17

38100 Braunschweig

Tel.: 0531 488-2391 bzw. 0175 4933695

Fax: 0531 488- 2549

E-Mail: lgbs-pressestelle@justiz.niedersachsen.de


Richterin am Landgericht

Maike Block-Cavallaro

Pressesprecherin

Landgericht Braunschweig

Münzstraße 17

38100 Braunschweig

Tel.: 0531 488-2374 bzw. 0178 3407304

Fax: 0531 488-2549

E-Mail: lgbs-pressestelle@justiz.niedersachsen.de


Artikel-Informationen

erstellt am:
26.03.2021

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