Artikel-Informationen
erstellt am:
12.10.2022
Ansprechpartner/in:
Richterin am Landgericht Maike Block-Cavallaro
Landgericht Braunschweig
Pressesprecherin Block-Cavallaro
Münzstraße 17
38100 Braunschweig
Tel: 0531-488-2374
Fax: 0531-488-2550
Das Landgericht Braunschweig bestätigt den Eingang einer Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Braunschweig mit fünf Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung gegen einen 45-jährigen Angeschuldigten.
Hinsichtlich des Inhalts der Anklagevorwürfe wird auf die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Braunschweig vom 11.Oktober 2022 Bezug genommen.
Die Anklageschrift umfasst mehr als hundert Seiten.
Aus Gründen der Unschuldsvermutung und des Persönlichkeitsschutzes werden auch seitens des Landgerichts keine weiteren Einzelheiten zu den konkreten Vorwürfen bekanntgegeben werden.
Nach dem Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts ist die 2. Strafkammer als Jugendschutzkammer für das Verfahren zuständig (Aktenzeichen 2 KLs 213 Js 52790/18 (15/22). Die 2. Strafkammer wird in dem nunmehr beginnenden Zwischenverfahren dem Angeschuldigten und dessen Verteidiger zunächst die Anklageschrift zustellen. Damit wird Gelegenheit gegeben, sich zu den von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfen zu äußern, Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens geltend zu machen und/oder Beweiserhebungen zu beantragen.
Im sog. Zwischenverfahren prüft die Kammer, ob die Anklageschrift zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird. Eine zeitliche Prognose zur Dauer dieser Prüfung kann derzeit nicht abgegeben werden. Das Gericht beschließt die Eröffnung des Hauptverfahrens, wenn nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens der Angeschuldigte hinreichend verdächtig ist, durch sein Verhalten Straftatbestände verwirklicht zu haben. Ein hinreichender Tatverdacht besteht, wenn eine spätere Verurteilung des Angeschuldigten mit den vorhandenen zulässigen Beweismitteln wahrscheinlich erscheint. Das Zwischenverfahren endet mit einer Entscheidung der Kammer, über die Eröffnung oder Nichteröffnung des Hauptverfahrens in Form eines Beschlusses. Erst wenn das Gericht das Hauptverfahren eröffnet, wird die Kammer in der Folge Termine zur Hauptverhandlung bestimmen und Entscheidungen zu dem organisatorischen Ablauf der Hauptverhandlung treffen.
Der Angeschuldigte sitzt zurzeit aufgrund eines Urteils des Landgerichts Braunschweig (Aktenzeichen 1 KLs 71/19, Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren) in Strafhaft.
Über die Frage des Erlasses eines Haftbefehls gegen den Angeschuldigten in diesem Strafverfahren wird die Strafkammer noch zu befinden haben.
Wegen der gegenwärtigen Auslastung der 2. Strafkammer mit Hauptverhandlungsterminen in bereits anhängigen Strafverfahren mit sogenannten Haftsachen (in denen sich die Angeschuldigten in Untersuchungshaft befinden und zeitnah Haftprüfungstermine anstehen) ist dieses Jahr mit einem Prozessbeginn, soweit das Hauptverfahren eröffnet wird, nicht zu rechnen.
Hinweis:
Sobald eine Entscheidung im Zwischenverfahren ergangen ist, wird darüber eine Pressemitteilung herausgegeben werden. Wir bitten Sie, von weiteren Nachfragen abzusehen, da im Hinblick auf den Verfahrensstand zurzeit weder telefonisch noch schriftlich weiteren Informationen zu dem Verfahren erteilt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Kontakt:
Richterin am Landgericht Maike Block-Cavallaro Pressesprecherin Landgericht Braunschweig Münzstraße 17 38100 Braunschweig Tel.: 0531 488-2374 bzw. 0151/26355014 Fax: 0531 488-2549 |
Richterin am Landgericht Lisa Rust Pressesprecherin Landgericht Braunschweig Tel.: (0531) 488-2546 bzw. 0175/5047289 Fax: (0531) 488-2665 E-Mail: lgbs-pressestelle@justiz.niedersachsen.de |
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erstellt am:
12.10.2022
Ansprechpartner/in:
Richterin am Landgericht Maike Block-Cavallaro
Landgericht Braunschweig
Pressesprecherin Block-Cavallaro
Münzstraße 17
38100 Braunschweig
Tel: 0531-488-2374
Fax: 0531-488-2550