Landgericht Niedersachsen klar Logo

Pressemitteilung vom 28.11.2022 - Haftbefehl

Die 2. Strafkammer hat in dem Strafverfahren (Az. 2 KLs 213 Js 52790/18 (15/22)) wegen fünf Taten wegen Verstoßes gegen die sexuelle Selbstbestimmung mit Beschluss vom 18.11.2022 einen Haftbefehl gegen den 45-jährigen Angeschuldigten erlassen. Die 2. Strafkammer hat für die fünf angeklagten Taten einen dringenden Tatverdacht bejaht und die Haftgründe der Fluchtgefahr und der Wiederholungsgefahr als gegeben angesehen.

Der Angeschuldigte verbüßt momentan die Freiheitsstrafe aus dem Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 16.12.2019 (Az. 1 KLs 71/19, Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren). Eine Vollstreckung des Haftbefehls ist derzeit nicht möglich, da es hierfür der Zustimmung Italiens bedarf (vgl. § 83 h IRG), da der Angeschuldigte dort aufgegriffen und ausgeliefert worden ist. Diese wird nun im Rahmen eines sog. Nachtragsbewilligungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig eingeholt.

Die Entscheidung erfolgte im Zwischenverfahren. Über den weiteren Verfahrensfortgang erfolgt zu gegebener Zeit eine Pressemitteilung.

Kontakt:

Richterin am Landgericht

Lisa Rust

Pressesprecherin

Landgericht Braunschweig
Münzstraße 17
38100 Braunschweig

Tel.: (0531) 488-2546 bzw. 0175/5047289

Fax: (0531) 488-2665

E-Mail: lgbs-pressestelle@justiz.niedersachsen.de

Richterin am Landgericht

Maike Block-Cavallaro

Pressesprecherin

Landgericht Braunschweig

Münzstraße 17

38100 Braunschweig

Tel.: 0531 488-2374 bzw. 0151/26355014

Fax: 0531 488-2549

E-Mail: lgbs-pressestelle@justiz.niedersachsen.de


Artikel-Informationen

erstellt am:
29.11.2022

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln