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Urteil im Verfahren wegen Totschlags in der Georg-Westermann-Allee rechtskräftig

Urteil im Verfahren wegen Totschlags in der Georg-Westermann-Allee rechtskräftig


Urteil im Verfahren wegen Totschlags in der Georg-Westermann-Allee rechtskräftig

Mit Beschluss vom 18.04.2023 (Aktenzeichen 6 StR 99/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der 9. Strafkammer vom 14.09.2022, Aktenzeichen 9 Ks 116 Js 22184/22 (5/22) als unbegründet verworfen.

In dem Verfahren wurde dem Angeklagten vorgeworfen, dass er am 16.04.2022 in Braunschweig im Westermann-Verlag auf die spätere Geschädigte getroffen sei und diese mit einem Cutter-Messer tödlich verletzt habe. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die ergänzende Pressevorschau von August 2022 verwiesen.

Nach vier Verhandlungstagen in der Zeit von August bis September 2023 hatte die 9. Strafkammer auf Antrag aller Verfahrensbeteiligter den Angeklagten wegen Schuldunfähigkeit gemäß § 20 StGB freigesprochen und die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB angeordnet.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.


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Artikel-Informationen

erstellt am:
27.04.2023

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