Schulklassen
Besuch einer Gerichtsverhandlung
Hauptverhandlungen in Strafsachen sowie mündliche Verhandlungen in Zivilsachen sind in der Regel öffentlich. Ausnahmen gelten insbesondere in Straf- und Bußgeldverfahren gegen Jugendliche (14 - 18 Jahre alte Personen) und in Verfahren, in denen das Gericht aus besonderen Gründen die Öffentlichkeit ausgeschlossen hat.
Verhandlungen in Strafsachen
Die Sitzungssäle mit ihrer unterschiedlichen Größe können nur eine beschränkte Anzahl von Personen aufnehmen. Daher sollten Schulklassen, die eine Hauptverhandlung besuchen möchten, möglichst nicht mehr als 30 Personen umfassen.
Da häufig mehrere Schulklassen am selben Tag eine Hauptverhandlung in Strafsachen besuchen möchten, ist es dringend zu empfehlen, rechtzeitig, mindestens jedoch einen Monat vor dem beabsichtigten Besuch mit uns Kontakt aufzunehmen. Verwenden Sie hierfür bitte zur Verfügung stehende Formular, welches Sie ausgefüllt per Telefax an die dort angegebene Faxnummer übersenden sollten.
Nach Rücksendung des Formulars wird der Besuch der Klasse für die dort angegebene Hauptverhandlung vermerkt.
Um Schulklassen aus möglichst vielen Schulen berücksichtigen zu können, wird empfohlen, pro Woche jeweils nur eine Klasse aus einer Schule anzumelden.
Da Hauptverhandlungen längerfristig anberaumt sind, kann es immer wieder - z.B. wegen Verhinderung von Verfahrensbeteiligten, Erkrankungen etc. - zu Terminsverlegungen kommen. Sie können daher etwa 2 - 3 Tage vor dem Hauptverhandlungstermin bei Ihrem Ansprechpartner noch einmal telefonisch nachfragen, ob die Hauptverhandlung stattfindet. Selbst dann müssen Sie jedoch leider damit rechnen, dass Hauptverhandlungen noch kurzfristig verlegt werden oder ausfallen.
Am Hauptverhandlungstag sollten sich die Schülerinnen und Schüler ca. 15 Minuten vor Hauptverhandlungsbeginn am Eingangsbereich einfinden, da es durch zwingend vorgeschriebene Sicherheitskontrollen (beachten Sie hierzu die gesonderten Hinweise) zu Verzögerungen beim Einlass kommen kann. Begleitpersonen der Schulklassen werden daher gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Schülerinnen und Schüler … rechtzeitig vor Sitzungsbeginn an der Gerichtsstelle eintreffen. Da insbesondere die erforderliche Kontrolle von Schultaschen, Rucksäcken oder anderer Gepäckstücke einen erheblichen Zeitaufwand erfordert, sollten nur die für den Besuch einer Gerichtsverhandlung aus pädagogischen Gesichtspunkten unbedingt erforderlichen Gegenstände mitgebracht werden.
Verhandlungen in Zivilsachen
Verhandlungen in Zivilsachen sind für Schulklassen erfahrungsgemäß von geringerem Interesse. Sollte im Einzelfall gleichwohl der Besuch einer Verhandlung in Zivilsachen gewünscht werden, empfiehlt es sich auch hier, mit dem Gericht rechtzeitig vor dem ins Auge gefassten Termin Kontakt aufzunehmen.
Verwenden Sie hierfür bitte ebenfalls das zur Verfügung stehende Formular*, welches Sie ausgefüllt per Telefax an die dort angegebene Faxnummer übersenden sollten.
Nach Rücksendung des Formulars wird der Besuch der Klasse für die dort angegebene Hauptverhandlung vermerkt.