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Bewährungshilfe = AJSD (Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen)
Bewährungshilfe= AJSD
Aufgrund einer Justizreform kam es zu einer neuen Organisationsstruktur der Bewährungshilfe in Niedersachsen.
Seit dem 01.01.2009 ist die Bewährungshilfe nicht mehr den Landgerichten unterstellt. Zuständig ist nunmehr der Ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD). Dieser ist dem Oberlandesgericht Oldenburg untergeordnet.
Weitere Angaben entnehmen Sie bitte der Homepage des AJSD:
Bewährungshilfe= AJSD