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Elektronischer Rechtsverkehr

Das Landgericht Braunschweig nimmt am elektronischen Rechtsverkehr teil


Seit Anfang 2018 ist das Landgericht Braunschweig – wie alle Gerichte und Staatsanwaltschaften – auf dem elektronischen Wege erreichbar.

Die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation ist an technische Voraussetzungen gebunden.

Sie finden die Einzelheiten dazu hier .

Die Kontaktdaten des Landgerichts für den elektronischen Rechtsverkehr finden Sie unter „Service / Kontakt" hier.

Keinesfalls rechtsverbindlich ist die Einreichung von Schriftstücken per E-Mail!

Die Post des Landgerichts Braunschweig an die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wird grundsätzlich an die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer übersandt.



Wichtige Hinweise zur elektronischen Kommunikation mit dem Gericht

Im Zuge der Digitalisierung der Justiz wird die elektronische Aktenführung an allen niedersächsischen Gerichten eingeführt. Die über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingehenden Schreiben und Schriftsätze werden direkt an das aktenführende elektronische System weitergeleitet. Wenn die Eingänge ein korrekt bezeichnetes Aktenzeichen enthalten, erfolgt zudem eine direkte Zuordnung zum jeweiligen Verfahren. Der Eingang wird dem/der zuständige(n) Sachbearbeiter(in) vorgelegt und kann ohne Zeitverlust inhaltlich bearbeitet werden.

Die automatisierte Zuordnung setzt voraus, dass das gerichtliche Aktenzeichen von dem Absender/der Absenderin korrekt, vollständig, aber ohne überflüssige Zusätze angegeben wird. Dies gilt sowohl für die Eingabe des Aktenzeichens in ein elektronisches Versandsystem (etwa eBO, MJP oder BeBPo), als auch bei manueller Benennung eines PDF oder postalisch in Papierform eingehenden und im Gericht rechtssicher einzuscannenden Schreiben.

Bitte achten Sie daher stets auf die korrekte Bezeichnung des Aktenzeichens und vermeiden Sie überflüssige Leerzeichen, Ergänzungen wie „NZS“ oder Klammerzusätze. Andernfalls entsteht Mehraufwand durch eine manuelle Postverteilung, mit der eine verzögerte inhaltliche Bearbeitung einhergehen kann.

Für Rückfragen zur korrekten Bezeichnung und Schreibweise des Aktenzeichens etwa in Zweifelsfällen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.


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