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Urteil der 1. Strafkammer vom 30.09.2024 wegen unerlaubten Handeltreibens mit Cannabis u.a. rechtskräftig

Urteil der 1. Strafkammer vom 30.09.2024 wegen unerlaubten Handeltreibens mit Cannabis u.a. rechtskräftig

Mit Beschluss vom 26. Juno 2025 (6 StR 121/25) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der 1. Strafkammer vom 30.09.2024, Aktenzeichen Az. 1 KLs 800 Js 53268/23 (3/24) als unbegründet verworfen.

Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, im Kilobereich mit Cannabis gehandelt zu haben (s. Pressevorschau März 2024).

Die 1. Strafkammer hatte nach 19 Verhandlungstagen am 30.09.2024 den Angeklagten wegen unerlaubten Handeltreibens mit Cannabis und wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Cannabis zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren sechs Monaten verurteilt.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.


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Artikel-Informationen

erstellt am:
19.08.2025

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