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Urteil der 5. Strafkammer vom 03.09.2025 wegen gefährlicher Körperverletzung im Krankenhaus in Braunschweig rechtskräftig

Urteil der 5. Strafkammer vom 03.09.2025 wegen gefährlicher Körperverletzung im Krankenhaus in Braunschweig rechtskräftig

Mit Beschluss vom 06.02.2026 (Az.: 1 ORs 2/26) hat das Oberlandesgericht Braunschweig die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der 5. Strafkammer vom 03.09.2025, Aktenzeichen 5 NBs 908 Js 69672/23 (324/24), als unbegründet verworfen.

Die 5. Strafkammer hatte den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt und dabei eine Strafe wegen der Beleidigung des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft im Rahmen der erstinstanzlichen Hauptverhandlung mit einbezogen.

In ihrem Urteil stellt die 5. Strafkammer fest, dass der Angeklagte am 29.08.2023 den Chefarzt einer Klinik in Braunschweig zu Boden schlug oder schubste, sodass dieser das Bewusstsein verlor. Anschließend schlug er dem bewusstlos am Boden liegenden Arzt erst mindestens zehnmal mit den Fäusten gegen den Kopf und trat ihm dann wiederholt gegen den Kopf. Hintergrund war die Verärgerung des Angeklagten über Wartezeiten in der Notaufnahme.

Das Oberlandesgericht hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

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E-Mail: lgbs-pressestelle@justiz.niedersachsen.de

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Artikel-Informationen

erstellt am:
17.02.2026

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