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erstellt am:
22.07.2025
Urteil der 9. Strafkammer vom 01.10.2024 wegen gemeinschaftlichen Mordes in der Schweiz rechtskräftig
Mit Beschluss vom 09.07.2025 (6 StR 112/25) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der 9. Strafkammer vom 01.10.2024, Aktenzeichen 9 Ks 112 Js 44995/23 (4/24) als unbegründet verworfen (s. auch Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 138/2025 vom 21.07.2025).
Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, das Tatopfer an seinem Wohnort in der Schweiz an eine einsam gelegene Stelle gelockt und dort erstochen zu haben. Den Tatplan habe er gemeinsam mit seiner Schwester entwickelt, die eine digitale Beziehung zum Tatopfer aufgenommen und ihn an den Tatort gelockt habe (s. Pressevorschau Juli 2024).
Die 9. Strafkammer hatte nach elf Verhandlungstagen am 01.10.2024 den Angeklagten wegen gemeinschaftlichen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
Kontakt:
Richterin am Landgericht Lisa Rust Pressesprecherin Landgericht Braunschweig Tel.: (0531) 488-2284 bzw. 0175/5047289 Fax: (0531) 488-2665 E-Mail: lgbs-pressestelle@justiz.niedersachsen.de |
Richter am Landgericht Benedikt Eicke Pressesprecher Landgericht Braunschweig Münzstraße 17 38100 Braunschweig Tel.: 0531 488-2208 bzw. 0175/4933695 Fax: 0531 488-2665 |
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22.07.2025