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Urteil der 9. Strafkammer vom 30.08.2024 wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung rechtskräftig

Mit Beschluss vom 06.03.2025 (6 StR 16/25) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der 9. Strafkammer vom 30.08.2024, Aktenzeichen 9 Ks 116 Js 7083/24 (8/24), als unbegründet verworfen.

Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, sich entschlossen zu haben, seine Ehefrau, die sich von ihm habe trennen wollen, mit einem Messer zu bestrafen und zu töten. Hierzu habe er sie am 30.01.2024 in Schöningen im Hausflur von hinten angegriffen und mehrfach mit dem Messer auf sie eingestochen (s. Ergänzung der Pressevorschau Juli 2024).

Die 9. Strafkammer hatte nach sechs Verhandlungstagen am 30.08.2024 den Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
18.03.2025

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