Artikel-Informationen
erstellt am:
01.10.2024
Hier: Aussetzung der Hauptverhandlung
In dem Verfahren gegen Prof. Dr. Winterkorn – Az. 16 KLs 411 Js 23888/16 (75/19) –hat die Kammer die am 03. September 2024 begonnene Hauptverhandlung ausgesetzt und alle anberaumten Fortsetzungstermine aufgehoben.
Der Kammer liegt nunmehr das medizinische Sachverständigengutachten zu der Frage der Reise- und Verhandlungsfähigkeit von Herrn Prof. Dr. Winterkorn vor, wonach dieser aus gesundheitlichen Gründen mindestens in den nächsten Monaten nicht in der Lage sein wird, an Gerichtsverhandlungen teilzunehmen. Die Hauptverhandlung kann deshalb nicht binnen der gesetzlich vorgeschriebenen Unterbrechungsfrist fortgesetzt werden.
Die Kammer prüft nun eine Neuansetzung der Hauptverhandlung für das 1. Quartal 2025.
Sobald die Kammer über den Neubeginn der Hauptverhandlung entschieden und Termine anberaumt hat, wird dies mittels einer Pressemitteilung bekannt gegeben.
Kontakt:
Richter am Landgericht Tel.: 0531 488-2208 bzw. 0175/4933695 |
Richterin am Landgericht Tel.: (0531) 488-2284 bzw. 0175/5047289 E-Mail: lgbs-pressestelle@justiz.niedersachsen.de |
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erstellt am:
01.10.2024