Artikel-Informationen
erstellt am:
01.07.2025
Verfahren der 16. Strafkammer des Landgerichts Braunschweig gegen Prof. Dr. Winterkorn – Aktenzeichen 16 KLs 411 Js 23888/16 (75/19)
Hier: Vorläufige Einstellung des Verfahrens wegen eines vorübergehenden Hindernisses
In dem Verfahren gegen Prof. Dr. Winterkorn – Az. 16 KLs 411 Js 23888/16 (75/19) – hat die 16. Strafkammer das Verfahren gemäß § 205 StPO aufgrund eines vorübergehenden Hindernisses vorläufig eingestellt.
Ein vorübergehendes Hindernis sieht die weiterhin sachverständig beratene Kammer in der andauernden längerfristigen Erkrankung und der damit einhergehenden Verhandlungsunfähigkeit von Herrn Prof. Dr. Winterkorn.
Die Kammer wird weiterhin fortlaufend und unter Hinzuziehung eines Sachverständigen prüfen, ob das vorübergehende Hindernis entfallen und Herr Prof. Dr. Winterkorn wieder verhandlungsfähig ist.
In diesem Fall wird das Verfahren fortgesetzt und darüber mittels Pressemitteilung informiert werden.
Zum Hintergrund:
§ 205 Strafprozessordnung
Einstellung des Verfahrens bei vorübergehenden Hindernissen
Steht der Hauptverhandlung für längere Zeit die Abwesenheit des Angeschuldigten oder ein anderes in seiner Person liegendes Hindernis entgegen, so kann das Gericht das Verfahren durch Beschluß vorläufig einstellen. Der Vorsitzende sichert, soweit nötig, die Beweise.
Kontakt:
Richter am Landgericht Benedikt Eicke Pressesprecher Landgericht Braunschweig Münzstraße 17 38100 Braunschweig Tel.: 0531 488-2208 bzw. 0175/4933695 Fax: 0531 488-2665 |
Richterin am Landgericht Lisa Rust Pressesprecherin Landgericht Braunschweig Tel.: (0531) 488-2284 bzw. 0175/5047289 Fax: (0531) 488-2665 E-Mail: lgbs-pressestelle@justiz.niedersachsen.de |
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erstellt am:
01.07.2025