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Verfahren der 8. Strafkammer wegen Vorwurfs des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln u.a. – Az. 8 KLs 806 Js 5810/19 (60/19) – Urteilsverkündung am 17. März 2025 ab 14:30 Uhr

Verfahren der 8. Strafkammer wegen Vorwurfs des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln u.a. – Az. 8 KLs 806 Js 5810/19 (60/19) – Urteilsverkündung am 17. März 2025 ab 14:30 Uhr

In dem Verfahren der 8. Strafkammer zum Az. 8 KLs 806 Js 5810/19 (60/19), welches am 30. November 2023 (s. Pressevorschau November 2023) begonnen hat, wird die Urteilsverkündung am Montag, 17 März 2025 ab 14:30 Uhr erfolgen.

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass Film- und Fotoaufnahmen in den Sitzungssälen als auch im Gebäude des Landgerichts Braunschweig nur nach vorheriger Genehmigung zulässig sind. Die Genehmigung sollte spätestens 24 Stunden vor Sitzungsbeginn bei dem Pressesprecher/der Pressesprecherin oder seinem Vertreter/seiner Vertreterin beantragt werden.

Sollten Sie einem Hauptverhandlungstermin beiwohnen wollen oder einen Originalton (O-Ton) benötigen, werden Sie außerdem gebeten, dies der Pressestelle des Landgerichts Braunschweig spätestens 24 Stunden vor Sitzungsbeginn mitzuteilen.

Kontakt:

Richterin am Landgericht

Lisa Rust

Pressesprecherin

Landgericht Braunschweig
Münzstraße 17
38100 Braunschweig

Tel.: (0531) 488-2284 bzw. 0175/5047289

Fax: (0531) 488-2665

E-Mail: lgbs-pressestelle@justiz.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.03.2025

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