Artikel-Informationen
erstellt am:
22.07.2024
In dem Verfahren 2 KLs 213 Js 52790/18 (15/22) haben die zuständigen Vertreter das Ablehnungsgesuch der Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen die drei Berufsrichter der Kammer als unbegründet zurückgewiesen.
Soweit darüber hinaus von der Staatsanwaltschaft ein weiteres Ablehnungsgesuch gegen eine Berufsrichterin gestellt worden ist, wird hierüber gesondert entschieden. Das Ergebnis der Entscheidung wird mittels Pressemitteilung bekannt gegeben.
Kontakt:
Richterin am Landgericht Tel.: (0531) 488-2284 bzw. 0175/5047289 E-Mail: lgbs-pressestelle@justiz.niedersachsen.de |
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22.07.2024