Landgericht Niedersachsen klar Logo

Verfahren vor der 2. Strafkammer im Zusammenhang mit fünf Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung – Aktenzeichen 2 KLs 213 Js 52790/18 (15/22) – Ablehnungsgesuch gegen eine Berufsrichterin bereits unzulässig, jedenfalls unbegründet

In dem Verfahren 2 KLs 213 Js 52790/18 (15/22) haben die zuständigen Vertreter das weitere Ablehnungsgesuch der Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen eine Berufsrichterin der Kammer bereits als unzulässig verworfen. Jedenfalls aber wäre das Gesuch auch unbegründet gewesen.


Der nächste Fortsetzungstermin ist anberaumt auf:

Montag, 05. August 2024, 09:00 Uhr, voraussichtlich Saal 141

Landgericht Braunschweig, Münzstraße 17, 381002 Braunschweig.


Kontakt:

Richterin am Landgericht
Lisa Rust
Pressesprecherin
Landgericht Braunschweig
Münzstraße 17
38100 Braunschweig

Tel.: (0531) 488-2284 bzw. 0175/5047289
Fax: (0531) 488-2665

E-Mail: lgbs-pressestelle@justiz.niedersachsen.de



Artikel-Informationen

erstellt am:
25.07.2024

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln