Artikel-Informationen
erstellt am:
03.07.2024
In dem Verfahren 2 KLs 213 Js 52790/18 (15/22) im Zusammenhang mit fünf Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung hat die Kammer auf Antrag der Verteidigung den Haftbefehl aufgehoben, weil die Kammer einen dringenden Tatverdacht hinsichtlich sämtlicher Anklagevorwürfe verneint.
Kontakt:
Richterin am Landgericht Tel.: (0531) 488-2284 bzw. 0175/5047289 E-Mail: lgbs-pressestelle@justiz.niedersachsen.de |
Richter am Landgericht Tel.: 0531 488-2208 bzw. 0175/4933695 |
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03.07.2024