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Verfahren vor der 2. Strafkammer im Zusammenhang mit fünf Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung – Aktenzeichen 2 KLs 213 Js 52790/18 (15/22) – Staatsanwaltschaft stellt Ablehnungsgesuch gegen die drei Berufsrichter

In dem Verfahren 2 KLs 213 Js 52790/18 (15/22) im Zusammenhang mit fünf Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig ein Ablehnungsgesuch gegen die drei Berufsrichter der 2. Strafkammer wegen Besorgnis der Befangenheit gestellt. Sollte die Kammer den Antrag für zulässig erachten, wird die zuständige Vertreterkammer bis zum nächsten Verhandlungstag am 05.08.2024 über die Frage der Befangenheit entscheiden. Das Ergebnis der Entscheidung wird mittels Pressemitteilung bekannt gegeben.


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Tel.: (0531) 488-2284 bzw. 0175/5047289
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E-Mail: lgbs-pressestelle@justiz.niedersachsen.de

Richter am Landgericht
Benedikt Eicke
Pressesprecher
Landgericht Braunschweig
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Artikel-Informationen

erstellt am:
05.07.2024

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