Artikel-Informationen
erstellt am:
05.07.2024
In dem Verfahren 2 KLs 213 Js 52790/18 (15/22) im Zusammenhang mit fünf Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig ein Ablehnungsgesuch gegen die drei Berufsrichter der 2. Strafkammer wegen Besorgnis der Befangenheit gestellt. Sollte die Kammer den Antrag für zulässig erachten, wird die zuständige Vertreterkammer bis zum nächsten Verhandlungstag am 05.08.2024 über die Frage der Befangenheit entscheiden. Das Ergebnis der Entscheidung wird mittels Pressemitteilung bekannt gegeben.
Kontakt:
Richterin am Landgericht Tel.: (0531) 488-2284 bzw. 0175/5047289 E-Mail: lgbs-pressestelle@justiz.niedersachsen.de |
Richter am Landgericht Tel.: 0531 488-2208 bzw. 0175/4933695 |
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05.07.2024