Artikel-Informationen
erstellt am:
24.06.2024
In dem Verfahren 2 KLs 213 Js 52790/18 (15/22) im Zusammenhang mit fünf Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung hat die Verteidigung die Aufhebung des Haftbefehls beantragt. Die übrigen Verfahrensbeteiligten erhalten nun Gelegenheit zur Stellungnahme. Sobald die Kammer über den Antrag entschieden hat, wird das Ergebnis mittels Pressemitteilung bekannt gegeben.
Kontakt:
Richterin am Landgericht Tel.: (0531) 488-2284 bzw. 0175/5047289 E-Mail: lgbs-pressestelle@justiz.niedersachsen.de |
Richter am Landgericht Tel.: 0531 488-2208 bzw. 0175/4933695 |
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24.06.2024