Artikel-Informationen
erstellt am:
04.07.2024
In dem Strafverfahren gegen einen 47-jährigen Angeklagten wegen fünf Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Aktenzeichen 2 KLs 213 Js 52790/18 (15/22) hat die Vorsitzende der 2. Strafkammer (Jugendschutzkammer) angeordnet, dass für den Fall, dass aus Kapazitätsgründen der Sitzungsbetrieb an einzelnen Verhandlungstagen von Saal 141 in andere Säle (z.B. 25/125) des Landgerichts verlegt werden muss, das Folgende gilt:
Die erfolgte Sitzplatzreservierung gilt in den anderen Sitzungssälen nicht.
Unter Umständen muss die Sitzung an einzelnen Tagen wegen der Überschneidung mit anderen Großverfahren aus dem Saal 141 in einen anderen, kleineren Sitzungssaal (z.B. 25, 125) verlegt werden.
An den Verhandlungstagen, die nicht in Saal 141 stattfinden, werden jeweils 15 Sitzplätze für Medienvertreter vorgehalten, die nach der Reihenfolge der Anmeldungen im Eingangsbereich am jeweiligen Verhandlungstag (sog. „Windhundprinzip“) vergeben werden.
Die Akkreditierung der Fernsehteams und der Fotografen gilt weiterhin an allen Verhandlungstagen unabhängig vom Sitzungssaal.
Medienvertreter/innen, die keinen Platz im reserviert Bereich erhalten haben, dürfen einen Sitzplatz im Zuschauerraum einnehmen, sofern dort noch freie Plätze vorhanden sind.
Es wird um Beachtung der ergänzenden sitzungspolizeilichen Anordnung vom 01.07.2024 gebeten, die ebenfalls auf der Homepage des Landgerichts Braunschweig unter „Aktuelles“ und dort unter „Aktuelles/Akkreditierungsverfahren 2. Strafkammer (2 KLs 15/22)“ eingesehen werden kann.
Kontakt:
Richterin am Landgericht Tel.: (0531) 488-2284 bzw. 0175/5047289 E-Mail: lgbs-pressestelle@justiz.niedersachsen.de |
Richter am Landgericht Tel.: 0531 488-2208 bzw. 0175/4933695 |
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04.07.2024