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Zivilverfahren wegen Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Untergang des Automobiltransportschiffes MS „Felicity Ace“

Zivilverfahren wegen Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Untergang des Automobiltransportschiffes MS „Felicity Ace“

Die 12. Zivilkammer verhandelt am 02.07.2025 über eine Klage im Zusammenhang mit dem Spezialschiff für Automobiltransporte MS „Felicity Ace“, welches am 16.02.2022 im Atlantik auf Höhe der Azoren in Brand geriet und am 01.03.2022 sank.

Die sieben Klageparteien sind die Eigentümerin des Schiffes, die Reederei und Seekaskoversicherungen. Die beiden Beklagten sind Gesellschaften der Volkswagen-Gruppe.

Die mündliche Verhandlung findet am

Mittwoch, den 02.07.2025, um 11:00 Uhr

Saal siehe Aushang

statt.


Zum Hintergrund:

Anfang Februar 2022 wurde das MS „Felicity Ace“ im Hafen von Emden mit fast 4.000 Neufahrzeugen verschiedener Hersteller der Volkswagen-Gruppe beladen. Unter den Fahrzeugen befanden sich auch Elektrofahrzeuge.

Das Schiff verließ am 10.02.2022 den Hafen Richtung Vereinigte Staaten.

Am 16.02.2022 geriet das Schiff in Brand, wobei die Ursache des Brandes zwischen den Parteien streitig ist. Das Schiff wurde evakuiert und die Mannschaft vollständig gerettet. In den nachfolgenden Tagen breitete sich der Brand an Board weiter aus, das Schiff glühte schließlich vollständig aus und sank am 01.03.2022 südlich der Azoren in einer Wassertiefe von über 3.000 Metern.

Die Klägerinnen behaupten, dass eine sich selbst entzündende Lithium-Ionen-Batterie in einem der Fahrzeuge Ursache des Brandes gewesen sei, was von den Beklagten bestritten wird. Die Beklagten behaupten dagegen, dass der Brand eine andere Ursache habe und das Sinken des Schiffes bei umsichtigem Handeln hätte verhindert werden können. Die Klägerinnen verlangen den Ersatz der Schäden, die mit dem Brand und Untergang des Schiffes einhergegangen sind. Dieser solle im dreistelligen Millionenbereich liegen, wobei die genaue Schadenshöhe zwischen den Parteien streitig ist.

Um eine bestmögliche Organisation zu gewährleisten, werden Sie gebeten, Ihr Interesse an einer Teilnahme an dem Termin per E-Mail an lgbs-pressestelle@justiz.niedersachsen.de spätestens bis 27.06.2025 mitzuteilen.


Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass Film- und Fotoaufnahmen in den Sitzungssälen als auch im Gebäude des Landgerichts Braunschweig nur nach vorheriger Genehmigung zulässig sind. Die Genehmigung sollte spätestens 24 Stunden vor Sitzungsbeginn bei dem Pressesprecher/der Pressesprecherin oder seinem Vertreter/seiner Vertreterin beantragt werden.

Sollten Sie einem Hauptverhandlungstermin beiwohnen wollen oder einen Originalton (O-Ton) benötigen, werden Sie außerdem gebeten, dies der Pressestelle des Landgerichts Braunschweig spätestens 24 Stunden vor Sitzungsbeginn mitzuteilen.

Kontakt:

Richter am Landgericht

Benedikt Eicke

Pressesprecher

Landgericht Braunschweig

Münzstraße 17

38100 Braunschweig

Tel.: 0531 488-2208 bzw. 0175/4933695

Fax: 0531 488-2665

E-Mail: lgbs-pressestelle@justiz.niedersachsen.de




Artikel-Informationen

erstellt am:
20.06.2025

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