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Zivilverfahren wegen Neubebauung Areal Burgpassage in Braunschweig – Klägerin wehrt sich gegen Vorwurf der Urheberrechtsverletzung

Zivilverfahren wegen Neubebauung Areal Burgpassage in Braunschweig – Klägerin wehrt sich gegen Vorwurf der Urheberrechtsverletzung


Die 9. Zivilkammer – zuständig für Klagen mit Bezug zum Urheberrecht – verhandelt am 01.04.2025 über eine Klage betreffend die Planung der Neubebauung des Areals der Burgpassage in der Braunschweiger Innenstadt (Aktenzeichen: 9 O 243/24).

In dem Verfahren hat eine städtische Gesellschaft Klage gegen ein Braunschweiger Architekturbüro eingereicht.

Gegenstand des Verfahrens ist im Wesentlichen die Frage, ob der Beklagten für eine Planungsleistung in der Vergangenheit urheberrechtliche Ansprüche gegen die Klägerin zustehen.

Ob die Durchführung des geplanten Neubaus der Burgpassage überhaupt zulässig ist, hat die 9. Zivilkammer dagegen nicht zu entscheiden.

Die mündliche Verhandlung findet am

Dienstag, den 01.04.2025, um 09:00 Uhr

Saal siehe Aushang

statt.

Die Verhandlung wird vom Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Meyer geleitet.

Zum Hintergrund:


Die Klägerin hat – nach jahrelangem Leerstand – im Jahr 2024 das Areal-Burgpassage in Braunschweig erworben und will das Grundstück neu bebauen. Die drei von der Klägerin und der Stadt Braunschweig zur Umsetzung der Neubebauung vorgesehenen Kernelemente sind:

(1) Erweiterung des Gymnasiums Kleine Burg

(2) Etablierung eines Hotels sowie die

(3) Schaffung von Wohnungen mit Innenhöfen.

Die Umsetzung der Maßnahme inmitten der Braunschweiger Innenstadt soll mehrere Jahre in Anspruch nehmen.

Die Beklagte war vom Voreigentümer und Investor des Areals Burgpassage mit einer Machbarkeitsstudie zur Neugestaltung des Grundstücks beauftragt. Zusätzlich wurde in dem Zuge von der Beklagten eine Erweiterung des angrenzenden Gymnasiums geplant.

Nach dem Eigentümerwechsel wurde die Beklagte von der Klägerin allerdings nicht weiter in die Planung der Neubebauung des Grundstücks eingebunden.

Die Beklagte behauptet, dass die von ihr seinerzeit ausgearbeiteten Planungsleistungen samt grafischer Visualisierung nun aber die Grundlage der aktuellen Planung eines Berliner Architektenbüros darstellten. Insbesondere stamme die Idee von der Beklagten, das neu entstehende Bauwerk quer zum Verlauf der Burgpassage anzuordnen. Dabei handele es sich um eine urheberrechtlich geschützte Leistung. Die Beklagte stört sich insbesondere an der Pressemitteilung des anderen Architekturbüros und einer darin enthaltenen Abbildung. Die Abbildung weise derart große Ähnlichkeit mit dem Arbeitsergebnis der Beklagten auf, dass davon auszugehen sei, dass die Klägerin die Pläne weitergereicht und so die Rechte der Beklagten verletzt hat. Deshalb und wegen der mittlerweile durch die Klägerin erfolgten Ausschreibung zur Umsetzung des Bauvorhabens, stehe ihr ein Schadensersatz zu.

Die Klägerin vertritt dagegen den Standpunkt, sie habe ein anderes Architekturbüro mit einer eigenständigen Analyse der Neubebauung unter Berücksichtigung verschiedener Szenarien beauftragt. Wunschgemäß seien von diesem anderen Architekturbüro die verschiedenen Szenarien EDV-gestützt berechnet und visualisiert worden. Werke der Beklagten – also des Braunschweiger Architekturbüros – seien in diese Planung nicht eingeflossen. Die Beklagte sei nicht Urheberin der aktuellen Planung. Bloße Ideen würden keinen Schutz genießen. Der Beklagten stünden deshalb auch keine Ansprüche eines Urhebers zu.

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass Film- und Fotoaufnahmen in den Sitzungssälen als auch im Gebäude des Landgerichts Braunschweig nur nach vorheriger Genehmigung zulässig sind. Die Genehmigung sollte spätestens 24 Stunden vor Sitzungsbeginn bei dem Pressesprecher/der Pressesprecherin oder seinem Vertreter/seiner Vertreterin beantragt werden.

Sollten Sie einem Hauptverhandlungstermin beiwohnen wollen oder einen Originalton (O-Ton) benötigen, werden Sie außerdem gebeten, dies der Pressestelle des Landgerichts Braunschweig spätestens 24 Stunden vor Sitzungsbeginn mitzuteilen.

Kontakt:

Richter am Landgericht

Benedikt Eicke

Pressesprecher

Landgericht Braunschweig

Münzstraße 17

38100 Braunschweig

Tel.: 0531 488-2208 bzw. 0175/4933695

Fax: 0531 488-2665

E-Mail: lgbs-pressestelle@justiz.niedersachsen.de

Richterin am Landgericht

Lisa Rust

Pressesprecherin

Landgericht Braunschweig
Münzstraße 17
38100 Braunschweig

Tel.: (0531) 488-2284 bzw. 0175/5047289

Fax: (0531) 488-2665

E-Mail: lgbs-pressestelle@justiz.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.03.2025

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