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Urteil der 2. Strafkammer wegen Mordes in Salzgitter rechtskräftig

Mit Beschluss vom 23. August 2023 (Aktenzeichen 6 StR 320/23) hat der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der 2. Strafkammer vom 21.02.2023, Aktenzeichen 2 KLs 658 Js 35189/22 (16/22), verworfen.

Dem damals 14-jährigen Angeklagten war vorgeworfen worden, gemeinschaftlich handelnd mit einer strafunmündigen Person, ein 15-Jahre altes Mädchen in Salzgitter am 19.06.2022 getötet zu haben. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Pressevorschau von Dezember 2022 verwiesen.

Nach 12 Verhandlungstagen in der Zeit von Dezember 2022 bis Februar 2023 hatte die 2. Strafkammer den Angeklagten wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von acht Jahren verurteilt. Das Verfahren fand gemäß § 48 JGG unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten verworfen. Auf die entsprechende Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 30.08.2023 (Nr. 147/2023) wird verwiesen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.


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Artikel-Informationen

erstellt am:
31.08.2023
zuletzt aktualisiert am:
31.07.2024

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