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Urteil im sog. „Mord ohne Leiche“-Verfahren rechtskräftig

Urteil im sog. „Mord ohne Leiche“-Verfahren rechtskräftig


Urteil im sog. „Mord ohne Leiche“-Verfahren rechtskräftig

Mit Beschluss vom 05. April 2023 (Aktenzeichen 6 StR 546/22) hat der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der 9. Strafkammer vom 31.05.2022, Aktenzeichen 9 Ks 121 Js 23707/21 (15/21), als unbegründet verworfen.

In dem -in der Öffentlichkeit als sog. „Mord ohne Leiche“ bekannt gewordenen- Verfahren wurde dem Angeklagten u.a. vorgeworfen, dass er in den Morgenstunden des 13.04.2021 in Liebenburg seinen besten Freund heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet habe, um eine ungestörte Liebesbeziehung mit der Witwe führen zu können. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Pressevorschau von November 2021 verwiesen.

Nach 20 Verhandlungstagen in der Zeit von November 2021 bis Mai 2022 hatte die 9. Strafkammer in dem Indizien-Prozess den Angeklagten u.a. wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Auf die entsprechende Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 13.04.2023 wird verwiesen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Kontakt:

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Pressesprecherin

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38100 Braunschweig

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Richter am Landgericht

Bastian Willers

Pressesprecher

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Artikel-Informationen

erstellt am:
13.04.2023

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