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Wiederaufnahme des Strafverfahrens wegen des Verdachts der Marktmanipulation gegen Herrn Prof. Dr. Winterkorn

Wiederaufnahme des Strafverfahrens wegen des Verdachts der Marktmanipulation gegen Herrn Prof. Dr. Winterkorn

Mit Beschluss vom 27.12.2023 hat die 16. Strafkammer – Wirtschaftsstrafkammer – das Strafverfahren mit dem Aktenzeichen 16 KLs 411 Js 23888/16 (75/19) wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Volkswagen AG, Prof. Dr. Martin Winterkorn, auf Antrag der Staatsanwaltschaft Braunschweig wiederaufgenommen.

In der Anklage der Staatsanwaltschaft Braunschweig vom 16.09.2019 wird dem Angeklagten vorgeworfen, trotz Kenntnis von dem Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei Diesel-Motoren, den Kapitalmarkt vorsätzlich nicht rechtzeitig informiert zu haben. Der Angeklagte sei damit seiner Verpflichtung zur „Ad-hoc-Mitteilung“ nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) nicht rechtzeitig nachgekommen. Wegen Einzelheiten der Anklagevorwürfe wird auf die Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig vom 24.09.2019 (abrufbar unter https://staatsanwaltschaft-braunschweig.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/) und des Landgerichts Braunschweig vom 25.09.2019 (abrufbar unter Presseinformationen | Landgericht Braunschweig (niedersachsen.de)) Bezug genommen.

Mit Beschluss vom 14.01.2021 hatte die 16. Strafkammer das Verfahren gegen den Angeklagten Prof. Dr. Winterkorn mit Einverständnis der Staatsanwaltschaft gemäß § 154 Abs. 2 StPO vorläufig eingestellt. Die Kammer begründete die Entscheidung über die vorläufige Einstellung mit der im sogenannten NOx-Verfahren (Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs u.a., Aktenzeichen 6 KLs 411 Js 49032/15 (23/19)) zu erwartenden Strafe, neben der eine Strafe wegen Verstoßes gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) nicht ins Gewicht fallen würde. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Pressemitteilung des Landgerichts Braunschweig vom 15.01.2021 Bezug genommen (abrufbar unter Presseinformationen | Landgericht Braunschweig (niedersachsen.de)).

Mit der Wiederaufnahme hat die 16. Strafkammer nun einem Antrag der Staatsanwaltschaft Braunschweig entsprochen, welcher auf den Umstand zurückgeht, dass im sogenannten NOx-Verfahren aufgrund des gesundheitlichen Zustandes des Angeklagten Prof. Dr. Winterkorn bisher gegen diesen nicht verhandelt werden konnte. Begründet hat die Kammer die Entscheidung zudem damit, dass sich eine etwaige Verurteilung wegen Verstoßes gegen das WpHG neben einer möglicherweise zu erwartenden Strafe im NOx-Verfahren doch auswirken könnte.

Ein Termin für die Hauptverhandlung wurde noch nicht bestimmt. Die etwaige Anberaumung von Hauptverhandlungsterminen wird in einer gesonderten Pressemitteilung bekannt gegeben werden.

Kontakt:

Richter am Landgericht

Benedikt Eicke

Pressesprecher

Landgericht Braunschweig

Münzstraße 17

38100 Braunschweig

Tel.: 0531 488-2208 bzw. 0175/4933695

Fax: 0531 488-2665

E-Mail: lgbs-pressestelle@justiz.niedersachsen.de

Richterin am Landgericht

Lisa Rust

Pressesprecherin

Landgericht Braunschweig
Münzstraße 17
38100 Braunschweig

Tel.: (0531) 488-2284 bzw. 0175/5047289

Fax: (0531) 488-2665

E-Mail: lgbs-pressestelle@justiz.niedersachsen.de


Artikel-Informationen

erstellt am:
28.12.2023

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