Hinweise zur Barrierefreiheit
Mit den folgenden Hinweisen möchten wir Sie über das Gebäude des Landgerichts Braunschweig informieren und Ihnen den Zugang erleichtern.
Allgemeines
Das Landgericht Braunschweig befindet sich in der Innenstadt von Braunschweig.
Parkmöglichkeiten
In der Nähe des Landgerichts Braunschweig stehen mehrere barrierefreie Parkplätze der Stadt Braunschweig zur Verfügung.
(Nacht-) Briefkasten
Der (Nacht-) Briefkasten des Landgerichts Braunschweig ist barrierefrei erreichbar. Dieser befindet sich links vor dem Haupteingang Münzstraße 17, 38100 Braunschweig.
Zugang
Zu den Öffnungszeiten kann das Gebäude über den Haupteingang betreten werden. Dieser befindet sich in der Münzstraße und ist über eine Treppe zugänglich. Links neben dem Haupteingang befindet sich eine barrierefrei erreichbare Klingel und Gegensprechanlage, über die die Information angerufen werden kann, um Hilfe beim Zugang zum Landgericht zu erhalten.
Der barrierefreie Zugang befindet sich auf der Rückseite des Gerichtsgebäudes (Straße "Kleine Burg"). Von der Münzstraße kommend, biegen Sie vor dem Dom links in die Fußgängerzone. Nach etwa 50 Metern sehen Sie linker Hand das Hoftor. Dort befindet sich ebenfalls eine Klingel und eine Sprechstelle, die Sie mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Information verbindet.
Fahrstuhl
Mithilfe einer barrierefrei zugänglichen, rollstuhlgerechten Aufzugsanlage gelangen Sie im Gebäudeteil Altbau vom Erdgeschoss bei Bedarf in die erste und zweite Etage.
Barrierefreies WC
Das Landgericht Braunschweig verfügt über ein entsprechend gekennzeichnetes, barrierefreies WC in der 1. Etage des Gebäudeteils Altbau. Selbstständigen und kostenlosen Zugang haben Sie mit Hilfe des Euroschlüssels. Sind Sie nicht Inhaber eines solchen Schlüssels, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Information.
Verständigung
Dokumente
Nach § 191a Abs. 1 GVG können Menschen mit einer Sehbehinderung oder Erblindung als Beteiligte eines gerichtlichen Verfahrens verlangen, dass ihnen Schriftsätze und andere Dokumente des Verfahrens in einer für sie wahrnehmbaren Form zugänglich gemacht werden. Dieses Recht steht ihnen zu, wenn sie von einer anderen Person beauftragt wurden, deren Rechte wahrzunehmen oder zu diesem Zweck bestellt worden sind.
Die Einzelheiten sind in der Verordnung zur barrierefreien Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Personen im gerichtlichen Verfahren (Zugänglichkeitmachungsverordnung) geregelt.
Für die Zugänglichmachung werden keine Kosten erhoben.
Sofern Sie eine besondere Form der Zugänglichmachung wünschen, wie zum Beispiel in Brailleschrift, wenden Sie sich bitte rechtzeitig unter Angabe des Aktenzeichens an die zuständige Geschäftsstelle.
Sofern Sie Hilfe oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Wachtmeisterei (Telefon: 0531 488 2291).
Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links:
Hinweise zur Barrierefreiheit (Justizportal Niedersachsen)
Hinweise zur Barrierefreiheit dieser Website