Mediation beim Güterichter
Die andere Art der Konfliktlösung
Das Landgericht Braunschweig bietet als alternative Form der Konfliktlösung in Gerichtsverfahren eine Mediation vor dem Güterichter an. Die hierfür besonders geschulten und ausgebildeten Richterinnen und Richter unterstützen die Parteien zusammen mit deren Rechtsanwälten bei der Suche nach einer Lösung. Der Güterichter sorgt dafür, dass alle aus Sicht der Beteiligten wesentlichen Interessen und Aspekte berücksichtigt werden und hilft ihnen, festgefahrene Situationen zu überwinden. Ziel des Güterichterverfahrens ist es, dass die Parteien unter der neutralen Vermittlung des Güterichters selbständig eine einvernehmliche und interessengerechte Beendigung des Konflikts erarbeiten.
Welche Vorteile bietet das Verfahren beim Güterichter?
- Schnelle, einvernehmliche und interessengerechte Konfliktlösung
- Eine lange Verfahrensdauer durch mehrere Instanzen kann vermieden werden
- Zeit- und kostenintensive Beweisaufnahmen, insbesondere durch das Einholen von Sachverständigengutachten, entfallen
- Anwälte und Parteien sparen Zeit, die im streitigen Verfahren für Besprechungen und Schriftwechsel anfallen
- Das streitige Verfahren kann jederzeit ohne Nachteile und Zeitverlust fortgesetzt werden
- Es entstehen keine zusätzlichen Gerichtskosten
Wie läuft das Güterichterverfahren am Landgericht Braunschweig ab?
Das Güterichterverfahren gem. § 278 Abs. V Satz 1 ZPO wird als besondere Form der Güteverhandlung geführt. Diese Verfahren finden, weil auch rechtliche Aspekte Bestandteil der Gespräche sein können, grundsätzlich in Anwesenheit der Rechtsanwälte der Beteiligten statt.
Der Güterichter wird als neutraler Vermittler ausschließlich in solchen Verfahren tätig, in denen er nicht selbst als entscheidender Richter zuständig ist. Nachdem der für die Entscheidung zuständige Richter das Verfahren nach Anhörung der Parteien in der Güterichterabteilung vorgelegt hat, lädt der Güterichter die Parteien und ihre Rechtsanwälte zu einem Termin ein, der sehr zeitnah stattfinden kann.
Nach bisher gewonnenen Erfahrungen am Landgericht Braunschweig dauert ein Güterichtergespräch etwa 2 bis 3 Stunden und wird stets in persönlicher Anwesenheit der Parteien, nicht öffentlich und vertraulich geführt. Auf Wunsch der Parteien können aber auch weitere Personen, die am Gerichtsverfahren nicht beteiligt sind, an dem Gespräch teilnehmen.
In diesem Gesprächsrahmen wird der Konflikt mit den Parteien und den Rechtsanwälten erörtert und nach interessengerechten Lösungen gesucht. Einigen sich die Parteien einvernehmlich, was vor dem Landgericht Braunschweig in rund 85% der Fällen gelingt, kann der Güterichter einen gerichtlichen Vergleich protokollieren, der das streitige Verfahren endgültig abschließt.
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie von der Möglichkeit eines Güterichtergesprächs Gebrauch machen würden. Diese finden in eigens dafür eingerichteten Räumen statt:
Das Güterichterteam stellt sich vor:
Vizepräsident des Landgerichts |
Vorsitzende Richterin am Landgericht Christiane Wurdack-Scheibel 0531 - 488 2325 |
Richter am Landgericht Dr. Bauer-Schade 0531 - 488 0 |
Vorsitzender Richter am Landgericht Johannes Mühe 0531 - 488 0 |
Nähere Auskünfte erhalten Sie auch bei den Kolleginnen aus der Güterichterabteilung unter folgenden Telefonnummern:
0531 - 488 2365
Per E-Mail erreichen Sie uns wie folgt: lgbs-poststelle@justiz.niedersachsen.de
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