Patent- und Markengericht Niedersachsen
1. Zuständigkeiten
Die 9. Zivilkammer ist für den gewerblichen Rechtsschutz im Bereich des Landes Niedersachsen zuständig. Folgende Zuständigkeiten sind hier – teilweise bereits seit 1950 - landesweit konzentriert (ausschließliche Zuständigkeit):
- das Patentrecht (§ 143 PatG),
- das Markenrecht (§ 140 MarkenG),
- das Gebrauchsmusterrecht (§ 27 GebrMG),
- das Arbeitnehmererfinderrecht , (§ 39 ArbNErfG),
- das Geschmacksmusterrecht (§ 52 DesignG),
- das Sortenschutzrecht (§ 38 SortG),
- Gebühren und Regressansprüche in Zusammenhang mit Patentanwälten,
- das Halbleiterschutzrecht (§ 11 HalblschG)
Die 9. Zivilkammer ist Gemeinschaftsmarken- und Gemeinschaftsgeschmacksmustergericht
In Marken- und Geschmacksmustersachen kann alternativ die 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Braunschweig angerufen werden.
Die 9. Zivilkammer ist im OLG-Bezirk Braunschweig (Landgerichte Braunschweig und Göttingen) zuständig für
- das Urheber- und Verlagsrecht (§ 105 UrhG).
Im Landgerichtsbezirk Braunschweig bestehen Zuständigkeiten für
- das Wettbewerbsrecht (§ 14 UWG),
- die Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes und des wirtschaftlichen Rufes,
- Klagen nach dem Unterlassungsklagengesetz,
- die Verletzung des allg. Persönlichkeitsrechts durch Medien,
- allgemeine Zivilsachen
2. Ansprechpartner
Geschäftsstelle 0531/ 488-2375 oder 488-2378
Neue Klagen, Anträge, Schutzschriften müssen zuerst elektronisch (beA) in die Eingangsgeschäftsstelle.
Vorsitzender / stellvertr. Vorsitzende
- Herr Dr. Meyer 0531/488-2373
- Herr Willers 0531/488-2372
3. Messebereitschaftsdienst
Die Kammer ist für den Bereich gewerblicher Rechtsschutz auch für die Messen in Hannover zuständig. Bei bestimmten Messen (z.B. Cebit) wird für das Wochenende ein Messebereitschaftsdienst vorgehalten.
Gewerblicher Rechtsschutz