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Urteil der 9. Strafkammer vom 28.02.2023 wegen gefährlicher Körperverletzung rechtskräftig

Mit Beschluss vom 25.07.2023 (6 StR 301/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der 9. Strafkammer vom 28.02.2023, Aktenzeichen 9 Ks 112 Js 22165/22 (7/22), als unbegründet verworfen.

Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, in den frühen Morgenstunden des 15.04.2022 in einer Diskothek in Braunschweig in eine Auseinandersetzung geraten zu sein. In deren Verlauf habe der Angeklagte ein Butterfly-Messer gezogen und mindestens fünfmal auf den Geschädigten eingestochen (s. Pressevorschau Januar 2023).

Die 9. Strafkammer hatte nach sechs Verhandlungstagen am 28.02.2023 den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Der Angeklagte hatte gegen das Urteil Revision eingelegt.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.


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Artikel-Informationen

erstellt am:
09.08.2023

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