Das Landgericht seit 1945
Nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches wurden die deutschen Gerichte zunächst geschlossen und die Rechtspflege von den Militärgerichten ausgeübt. Jedoch schon im Mai 1945 wurde der frühere Landgerichtspräsident Trinks wieder in sein altes Amt eingeführt. Zum Wiederaufbau der Justiz entschied sich die britische Militärregierung, mit jedem unbelasteten Richter zugleich ein ehemaliges Parteimitglied einzustellen. Auf diese Weise konnte am 03.10.1945 der Geschäftsbetrieb nach Kriegsende wieder aufgenommen werden. Die Nachkriegszeit war geprägt durch Entschädigungsverfahren für die Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung und durch die strafrechtliche Aufarbeitung der Vergangenheit mit Strafverfahren wie gegen den früheren Ministerpräsidenten Dietrich Klagges, den NS-Kreisleiter Berthold Heilig oder den Führer der SA-Hilfspolizei Braunschweig-Land Karl Sauke. In der Zeit zwischen 1945 bis 1961 wurden von insgesamt 1580 beschuldigten Personen 310 angeklagt, von den 169 verurteilt wurden, 165 zu Freiheitsstrafen.
1952 wurde mit dem „Remer-Prozess“ vor dem Landgericht Braunschweig ein Meilenstein in der Aufarbeitung nationalsozialistischen Unrechts gesetzt. Der frühere Generalmajor Otto Ernst Remer hatte auf einer Wahlversammlung die Widerstandskämpfer als vom Ausland bezahlte Landesverräter beschuldigt. Der Braunschweiger Generalstaatsanwalt Fritz Bauer klagte Remer wegen übler Nachrede und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener an und erreichte durch eine Verurteilung Remers eine Neubewertung des Widerstands gegen Hitler aus. Die Leistung Bauers, die auch mit den Auschwitzprozessen vor dem Landgericht Frankfurt/M. verbunden ist, ist 2012 in Braunschweig durch die Benennung des Fritz-Bauer-Platzes am Dom gewürdigt worden.