Die Anfänge des Landgerichts
Durch die Reichsjustizgesetze von 1877 wurde in Deutschland eine einheitliche Gerichtsbarkeit mit einheitlichen Verfahren und einem im Wesentlichen heute noch bestehendem Instanzenzug geschaffen. Als Folge der neuen Regelungen wurden im Herzogtum Braunschweig zum 01.10.1879 die Herzoglichen Landgerichte Braunschweig und Holzminden errichtet, die an die Stelle der bisherigen Kreisgerichte Braunschweig, Wolfenbüttel, Helmstedt und Blankenburg sowie Holzminden und Gandersheim traten. Die früheren Kreisgerichte hatten eine ähnliche Funktion gehabt wie die Landgerichte heutzutage. Sie hatten sowohl in zweiter Instanz über Rechtsmittel gegen Erkenntnisse der Stadt- und Amtsgerichte zu entscheiden, aber in Sachen von größerer Bedeutung auch erstinstanzlich. Da sich das Landgericht Holzminden wegen seiner schwachen Auslastung alsbald als unwirtschaftlich erwies, wurde es bereits 1890 mit dem Landgericht Braunschweig vereinigt, das damit das einzige Landgericht im Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig wurde. In dieser Zeit war das Landgericht für 24 Amtsgerichte zuständig.