Wandel der örtlichen Zuständigkeiten
Auch der örtliche Zuständigkeitsbereich des Landgerichts war einem steten Wandel unterlegen. Von den 1890 noch 24 Amtsgerichten gehören lediglich noch die Amtsgerichte Braunschweig, das als Präsidialgericht unmittelbar dem Oberlandesgericht Braunschweig untersteht, Bad Gandersheim, Helmstedt, Seesen und Wolfenbüttel zum Landgerichtsbezirk. 1924 wurde das Amtsgericht Riddagshausen, 1929 das Amtsgericht Ottenstein aufgelöst. Die Amtsgerichte Eschershausen, Holzminden und Stadtoldendorf wurden 1942 in den Landgerichtsbezirk Hildesheim umgegliedert. Nach dem 2. Weltkrieg wurden die Amtsgerichte Lutter am Barenberg und Thedinghausen nicht wieder eröffnet, während die Amtsgerichte Blankenburg, Calvörde und Hasselfelde plötzlich in der späteren DDR lagen. Im Zuge der kommunalen Gebietsreform wurden aufgelöst die Amtsgerichte Greene 1967, Schöppenstedt und Vechelde 1972, Bad Harzburg, Walkenried, Salder und Schöningen 1973 und schließlich 1974 Königslutter und Vorsfelde. Auf der anderen Seite sind - ebenfalls im Zuge kommunaler Umgliederung - 1942 die Amtsgerichte Goslar und Salzgitter (früher Liebenburg) sowie 1973 das Amtsgericht Clausthal-Zellerfeld und 1974 das Amtsgericht Wolfsburg hinzugekommen. Seit dem 01.01.1998 gehört neben dem Landgericht Braunschweig auch das Landgericht Göttingen mit seinen 7 Amtsgerichten Duderstadt, Einbeck, Göttingen, Hann. Münden, Herzberg, Northeim und Osterode zum Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig.